Das deutsche Sozialsystem stellt
zahlreiche Hilfen zur Bewältigung chronischer Erkrankungen bereit. Zögern
Sie nicht, von den entsprechenden Rechten Gebrauch zu machen. Orientieren
Sie sich dabei an folgenden Hinweisen (Stand: Oktober 2004).
Sich informieren
Verschaffen Sie sich einen Überblick
über alle Sozialleistungen, die Ihnen zustehen. Informationen erhalten Sie
unter anderem von Ihrer Krankenkasse, dem zuständigen
Rentenversicherungsträger (z. B. Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte – gebührenfreies Telefon: 0800-3331919) oder der deutschen
Parkinson Vereinigung (dPV, Telefon: 02131/41016). Nützliche Broschüren
können Sie teilweise von der Bundesregierung beziehen, z. B. „Die Soziale
Pflegeversicherung“ (Bestellnummer A 150) telefonisch unter 0228/527-1111.
Auch pharmazeutische Unternehmen bieten einschlägige Broschürenan . So
stellt beispielsweise die Pfizer GmbH den 52-seitigen „Wegweiser
Sozialleistungen für Parkinson-Patienten“ zur Verfügung (Pfizer GmbH,
Stichwort „Parkinson“, Postfach 4949, 76032 Karlsruhe).
Zuzahlungsbefreiung beantragen
Parkinson-Betroffene gelten als
Langzeitpatienten bzw. als schwerwiegend chronisch krank. Aufgrund dieser
Einstufung haben Sie das Recht, in einem formlosen Schreiben bei Ihrer
Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen zu beantragen. Lassen Sie sich
zu diesem Zweck von Ihrem Arzt bescheinigen, dass Sie bei ihm seit
mindestens einem Jahr wegen der Parkinson-Krankheit in Behandlung sind.
Außerdem müssen Sie der Krankenkasse belegen, dass Sie wenigstens ein
Kalenderjahr lang mindestens ein Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens
(inklusive Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Sonstigem) für
Zuzahlungen dieser Art aufgewandt haben. Dabei können Zuzahlungen anderer
Familienmitglieder berücksichtigt werden. Von Ihrem Bruttoeinkommen werden
außerdem noch Freibeträge für im Haus lebende Angehörige abgezogen.
Dokumentieren Sie also sorgfältig alle Zuzahlungen. Verwenden Sie dazu
beispielsweise ein „Zuzahlungsheft“, das Sie von Ihrer Krankenkasse
kostenlos erhalten können. Manche Apotheker bieten ihren Kunden auch den
Service, eine Liste mit allen Zuzahlungen auszudrucken, die während eines
Jahres in der Apotheke geleistet wurden. Hinweis: Zuzahlungen betreffen
nicht nur Arzneimittel, sondern auch Verband- und Heilmittel,
Krankengymnastik, Massage und Fahrkosten.
Mit medizinische Rehabilitationsmaßnahmen die
Erwerbsfähigkeit erhalten
Prüfen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine
Heilbehandlung mit dem Ziel sinnvoll ist, Ihre Erwerbsfähigkeit zu
erhalten oder wieder herzustellen. Wenn dies der Fall ist und Sie die
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (z. B.
Rentenbeitragszeit von 15 Jahren, Bezug einer Rente wegen
Erwerbsminderung), können Sie einen Antrag beim zuständigen
Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse stellen. Als
Rehabilitationsmaßnahme kommt insbesondere eine (teil-)stationäre
Behandlung in einer Parkinson-Fachklinik in Betracht.
Arbeitsplatzverlust durch berufliche
Rehabilitationsmaßnahmen vorbeugen
Die meisten Parkinson-Patienten
können nach der Diagnosestellung weiterhin über längere Zeit berufstätig
bleiben. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig umschulen zu
lassen oder sich durch Fortbildungsmaßnahmen für neue Tätigkeitsfelder zu
qualifizieren, in denen die Parkinson-Symptomatik weniger stört.
Ansprechpartner ist die gesetzliche Rentenversicherung. Schöpfen Sie deren
Angebote aus, wenn Ihre Erwerbstätigkeit durch die Parkinson-Krankheit
erheblich gefährdet oder gemindert ist, berufliche
Rehabilitationsmaßnahmen dem entgegenwirken können und Sie die
erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (z. B. Rentenbeitragszeit
von 15 Jahren, Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung). Weisen Sie Ihren
Arbeitgeber darauf hin, dass er für Sie „Hilfen zur betrieblichen
Eingliederung“ beim Arbeitsamt und der Hauptfürsorgestelle beantragen
kann. Lassen Sie sich auch von einem Vertreter der Hauptfürsorgesteller,
einem erfahrenen Gewerkschaftler und/oder einem Rehabilitationsberater des
Arbeitsamtes beraten.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Prüfen Sie, ob Sie die mit einem
Schwerbehindertenausweis verbundenen Vorteile ausschöpfen wollen. Ab einem
Schweregrad von 50 Prozent gehören dazu: eine Woche Zusatzurlaub, erhöhter
Kündigungsschutz (ab Zeitpunkt der Antragstellung), Steuerermäßigungen
(Pauschbeträge je nach Schweregrad von 310.- bis 1.420 Euro/Jahr) und
Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr. Wenden Sie sich
gegebenenfalls an das zuständige Versorgungsamt. Informieren Sie Ihren
Arbeitgeber erst, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch
nehmen
Wenden Sie sich an die Soziale
Pflegeversicherung, wenn Sie aufgrund der Parkinson-Erkrankung so stark
eingeschränkt sind, dass Sie auf Dauer und in hohem Maße Hilfe brauchen,
um bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens auszuüben (Körperpflege,
Ernährung, Bewegung, hauswirtschaftliche Versorgung). Nachdem Sie der
Medizinische Dienst der Pflegekasse einer von drei „Pflegestufen“
zugeteilt hat, können Sie entweder Sachleistungen (maximal 1.432
Euro/Monat) oder Geldleistungen für private Pflegepersonen (maximal 665
Euro/Monat) in Anspruch nehmen. Auch eine Kombination beider
Leistungsformen und die Übernahme eines Teils der Kosten für teil- und
vollstationäre Pflege ist möglich. Außerdem stellt die Pflegekasse Gelder
für eine vierwöchige Vertretung pflegender Angehöriger, für Leistungen bei
erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und für Pflegehilfsmittel zur
Verfügung. Nicht zuletzt bieten die Pflegekassen kostenlose Schulungskurse
für pflegende Angehörige an, für die sie unter gewissen Voraussetzungen
auch Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Pflegende Angehörige sind
in diesem Fall auch automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung
versichert.
Rente wegen Erwerbsminderung beantragen
Überprüfen Sie, in welchem Umfang Sie
aufgrund Ihrer Parkinson-Krankheit noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
erwerbstätig kein können. Wenn Sie dazu täglich weniger als sechs Stunden
oder weniger als drei Stunden in der Lage sind, können Sie bei Vorliegen
weiterer Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser bzw. voller
Erwerbstätigkeit beantragen. Informieren Sie sich dazu bei den
Rentenberatern von BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und
LVA (Landesversicherungsanstalt). |