Zu den Spätfolgen des Zweiten
Weltkriegs gehört dieser Fall:
Ein Maurer, fünfundzwanzig Jahre nach dem Krieg,
beantragte eine Rente als Kriegsbeschädigter.
Seine Tochter habe vor kurzem ein Kind bekommen
und er leide seither
an einem Magengeschwür
Auf die Frage, wieso das als
Kriegsbeschädigung gelten solle
erklärte der alternde Mann unumwunden
in Polen habe er kleine Kinder erschießen müssen
das sei sein Befehl gewesen und habe ihm weiter nichts ausgemacht
Auch in den Jahren später
sei er gut darüber weggekommen
keine Alpträume oder dergleichen
aber jetzt sei das anders
Jedes Mal
wenn er sein Enkelkind sehe
obwohl er es liebe
bekomme er heftige Magenkrämpfe
und müsse dann immerfort an damals denken
Es sei also klar daß er ein Kriegsopfer sei
Dem Antrag des Mannes auf
Rente
wurde nicht stattgegeben
und der Arzt der ihn untersuchte
gab ihm den Rat
er solle doch einfach
sein Enkelkind nicht mehr sehen. |