Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Beispiel eines gemeinschaftlichen Testaments

Gemeinschaftliches Testament

Wir, die Eheleute Anton und Gerda Müller, geb. Schmitz, wohnhaft in 5000 Köln, Blaugasse 17, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben ein.

Nach dem Tod des Längerlebenden von uns sollen unsere Kinder Klaus und Berta zu gleichen Teilen erben.

Zur Erbauseinandersetzung zwischen unseren Kindern bestimmen wir folgende Teilungsordnung:

1.       Unser Sohn Klaus soll unser Haus Blaugasse 17 erben. Dabei ist der Verkehrswert am Todestag des Längerlebenden von uns maßgebend. Der Verkehrswert soll durch einen vereidigten Sachverständigen festgesetzt werden. Der Sachverständige soll von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen werden. Sein Gutachten soll für unsere Kinder bindend sein.

2.       Unsere Tochter Berta erhält Bargeld und Wertpapiere im Wert des vorerwähnten Hausbesitzes, wobei für die Wertpapiere der Kurswert am Todestag des Längerlebenden von uns maßgebend ist.

3.       Den übrigen Nachlass sollen sich unsere Kinder vernünftig teilen.

Für den Fall, dass eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden von uns seinen Pflichtteil verlangt, soll es auch nach dem Tode des Längerlebenden nur seinen Pflichtteil erhalten. Für diesen Fall entfällt auch unsere Teilungsordnung.

Köln, den                                                   .............................                    ..............................

                                                                 Anton Müller                           Gerda Müller