Gemeinschaftliches Testament
Wir, die Eheleute
Anton und Gerda Müller, geb. Schmitz, wohnhaft in 5000 Köln, Blaugasse 17,
setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
Nach dem Tod des
Längerlebenden von uns sollen unsere Kinder Klaus und Berta zu gleichen
Teilen erben.
Zur
Erbauseinandersetzung zwischen unseren Kindern bestimmen wir folgende
Teilungsordnung:
1.
Unser Sohn Klaus soll unser Haus
Blaugasse 17 erben. Dabei ist der Verkehrswert am Todestag des
Längerlebenden von uns maßgebend. Der Verkehrswert soll durch einen
vereidigten Sachverständigen festgesetzt werden. Der Sachverständige soll
von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen werden.
Sein Gutachten soll für unsere Kinder bindend sein.
2.
Unsere Tochter Berta erhält
Bargeld und Wertpapiere im Wert des vorerwähnten Hausbesitzes, wobei für
die Wertpapiere der Kurswert am Todestag des Längerlebenden von uns
maßgebend ist.
3.
Den übrigen Nachlass sollen sich
unsere Kinder vernünftig teilen.
Für den Fall, dass
eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden von uns seinen
Pflichtteil verlangt, soll es auch nach dem Tode des Längerlebenden nur
seinen Pflichtteil erhalten. Für diesen Fall entfällt auch unsere
Teilungsordnung.
Köln,
den
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Anton
Müller Gerda Müller |