Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Darf in der Psychiatrie geraucht werden?


fzm -
Das Nichtraucherschutzgesetz sieht ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, in Verkehrsmitteln, in der Gastronomie sowie in Schulen und Krankenhäusern vor. Für psychiatrische Kliniken bahnen sich Ausnahmeregelungen an, beispielsweise in Baden-Württemberg. Bisher sah man das Rauchen als eine Art Selbstmedikation an. Nikotin hat eine antidepressive Wirkung, stimuliert das Belohnungszentrum im Gehirn und wirkt positiv auf kognitive Funktionen. Eine Darstellung des Pro und Kontra in der Zeitschrift "Psychiatrische Praxis" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) gibt aber zu bedenken, dass ein erzwungenes Rauchverbot keinen nachhaltigen Nutzen für psychiatrische Patienten hat, da die Rückfallrate sehr hoch ist. Bei Veränderungen des Nikotinkonsums ist Vorsicht geboten, da dieser den Serumspiegel einiger Psychopharmaka beeinflusst. Ein plötzlicher Nikotinentzug kann potenziell gefährlich werden, wenn dadurch der Spiegel einiger Medikamente in einen toxischen Bereich steigt. Das Umgekehrte gilt bei Wiederaufnahme des Rauchens nach der Entlassung. Daher kann man den Standpunkt vertreten, es sei Aufgabe der Klinik, der Grunderkrankung zu behandeln und die Autonomie des Patienten nur dann einzuschränken, wenn eine effiziente Therapie dies erfordert.

In den letzten Jahren hat jedoch ein Umdenken eingesetzt. Erste Erfahrungen mit Rauchfreiheit in allen öffentlichen Zonen einer psychiatrischen Klinik zeitigen positive Ergebnisse. Das Rauchverbot unmittelbar nach stationärer Aufnahme führte wider Erwarten nicht zu einer signifikanten Verschlechterung der psychiatrischen Symptomatik, auch wenn Entzugserscheinungen auftraten. Selbst in forensischen Einrichtungen hat man positive Erfahrungen gemacht, es kam sogar zu einer Reduktion gewaltsamen Verhaltens. Trotz mancher Vorbehalte wurde in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen Rauchfreiheit eingeführt (mit wenigen Ausnahmen). Das Rauchverbot in psychiatrischen Kliniken sowohl in Tübingen als auch in Bern zeigen deutlich, dass heute möglich ist, was lange als unvorstellbar galt.

K. Cattapan-Ludewig, A. Batra:
Rauchfreie Psychiatrie – eine Illusion.
Psychiatrische Praxis 2008; 35 (1); S. 3-5