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Die psychosomatische Rehabilitation verfolgt anspruchsvolle
Gesundheitsziele. Sie will bei chronisch psychisch kranken Menschen,
bei denen kurative Versorgung nicht ausreicht oder die
Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist, Funktionsstörungen bessern,
Beeinträchtigungen von Aktivitäten kompensieren und die
Leistungsfähigkeit wieder herstellen. Reichen dazu die vom Gesetzgeber
vorgesehenen drei Behandlungswochen aus oder ist in der Regel eine
längere Behandlungsdauer notwendig? Ein Aufsatz in der Zeitschrift
"Rehabilitation" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) stellt dazu
fest, eine längere Behandlung sei nicht grundsätzlich auch eine
effektivere Behandlung. Die gängige Praxis, zwischen vier und sechs
Wochen zu rehabilitieren, hat sich als zweckmäßig erwiesen. Liegen
negativ-soziale Begleitfaktoren vor, wie etwa Langzeitarbeitslosigkeit
oder fehlendes soziales Netzwerk, kann eine signifikant längere Dauer
der Rehabilitation erforderlich sein. Gleiches gilt, wenn Ziel der
Rehabilitation die Wiedereingliederung nach längerer
Arbeitsunfähigkeit ist. Auch Essstörungen, Abhängigkeitserkrankungen
und schwere Persönlichkeitsstörungen bedürfen einer längeren
Rehabilitationsdauer.
Rehabilitanden,
die innerhalb der ersten drei Behandlungswochen keine relevante
symptomatische Besserung erreichen, profitieren meist auch nicht von
der Fortführung der Rehabilitation. Deshalb sollten die bei Beginn der
Rehabilitation vereinbarten Behandlungsziele nach drei Wochen mit dem
Patienten überprüft werden. Die Reha sollte nur dann fortgeführt
werden, wenn der Patient aktiv mitarbeitet und das Rehabilitationsziel
mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann. Dadurch würden die
begrenzten Ressourcen konsequenter für zielführende Maßnahmen
verwendet und Mehrkosten für Erfolg versprechende längere
Rehabilitationen durch Einsparung bei prognostisch ungünstigen Fällen
ausgeglichen.
M. Nosper:
Die Dauer psychosomatischer Rehabilitation – Regelungen,
Einflussfaktoren und Empfehlungen.
Rehabilitation 2008; 47 (1): S. 8-13