fzm - Anscheinend
versuchen immer mehr somatische Kliniken, mit Hilfe psychiatrischer
Erkrankungen ihre Liquiditätsengpässe auszugleichen. Die pauschale
Vergütung aufgrund der Diagnose ist mittlerweile in allen somatischen
Krankenhäusern eingeführt. Ausgenommen davon sind psychiatrische und
psychosomatische Krankheiten, weil hier Behandlungskosten und
Verweildauer sehr stark variieren und daher nicht pauschaliert werden
können. Das bedeutet aber nicht, dass psychisch Kranke nicht doch von
diesem Pauschal-System (DRG) betroffen sein können. Ein Beitrag in der
Zeitschrift "Psych.Pflege Heute" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2007)
befürchtet daher, dass zunehmend klassische psychiatrische
Krankheitsbilder in somatischen Fachrichtungen behandelt werden,
beispielsweise Demenzen in neurologischen, Alkoholkranke in
internistischen Abteilungen. Das kann zu starken "Preisunterschieden"
führen. Ein quantitativ nicht abschätzbarer Anteil depressiver und
schizophrener Kranker wird aus dem einen oder anderen Motiv im Sinne
einer Fehlallokation in nicht-psychiatrischen Abteilungen betreut.
Nicht-Psychiater werden in Zukunft vermehrt psychiatrische Erkrankungen
diagnostizieren. Damit müssen adäquate Behandlungsqualitäten in Frage
gestellt werden. Bei mindestens einem Drittel aller Krankenhauspatienten
bestehen mit somatischen Beschwerden definierte psychische Störungen,
die in Zukunft in somatischen Kliniken behandelt werden, um eine
Erlösoptimierung zu erreichen. Den Patienten ist damit am wenigsten
gedient. Es steht zu befürchten, dass die Qualität der Behandlung
psychisch Kranker in somatischen Einrichtungen bei Zugrundelegung von
Fallpauschalen abnehmen wird.
B. Schanz:
DRG und Psychiatrie. Eine Kataloganalyse der psychiatrischen DRGs und
deren Auswirkungen.
Psych.Pflege Heute 2007; 13 (1): S. 27-32 |