Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Briten gehen mit Suizid-Webseiten stärker ins Gericht
Selbstmord-Ratgeber werden mit rund 30 Freitoden in Verbindung gebracht


London (pte/06.06.2008/17:00) - Die britische Regierung hat schärfere Maßnahmen gegen Internetseiten angekündigt, die den Usern Tipps zum erfolgreichen Selbstmord geben. Sowohl das Innen- als auch das Justizministerium haben rechtliche Schritte gegen die Suizid-Ratgeber geplant. Die Rechtslage und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Betreiber gestalten sich jedoch als äußerst schwierig. "Einige der Seiten haben ihre Basis in Übersee, aber wir erwägen, das Gesetz zu verschärfen", so ein Sprecher des britischen Justizministeriums gegenüber dem Telegraph. In den vergangenen sechs Jahren wurden die Webseiten in Großbritannien mit 27 Selbstmorden in Verbindung gebracht. Sie zeigen Methoden, um sich das Leben zu nehmen. Gesetzliche Schlupflöcher sollen nun dicht gemacht werden, um den Betrieb der Seiten einstellen zu können.

 Zwar ist auch in Großbritannien die Beihilfe oder die Aufforderung bzw. der Ansporn zum Selbstmord illegal. Um belangbar zu sein, müsse der Täter das Opfer jedoch von Angesicht zu Angesicht dabei unterstützen und konkret über den Selbstmordversuch Bescheid wissen. "Auch in Deutschland gibt es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage, die das Betreiben von Pro-Selbstmord-Seiten generell verbieten würde", erklärt Max-Lion Keller, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de, im Gespräch mit pressetext. Allerdings hätten die Betreiber für einen Zugang mit Altersbeschränkung zu sorgen, um Minderjährige vor den durchaus gefährlichen Inhalten zu schützen. Besonders im englischen Sprachraum wird auf eine solche Altersgrenze jedoch gerne verzichtet.

"Diese Seiten können nur als wahrhaft böse beschrieben werden. Sie drängen Menschen dazu, sich das Leben zu nehmen und erklären ihnen wie", plädiert die Parlamentsabgeordnete Madeleine Moon für eine Gesetzesänderung. Die Regierung sei entschlossen zu handeln, heißt es aus dem Innenministerium. Ob der Ansporn zum Selbstmord online oder offline geschehe, spiele keine Rolle und sei in jedem Fall illegal. Über den gesunden Menschenverstand hinaus ist das Gesetz jedoch zuerst anzupassen. Von den angekündigten Maßnahmen werden in erster Linie die Suizid-Webseiten betroffen sein. Chatrooms, in denen Aufforderungen zum Selbstmord und Erläuterungen von Suizid-Methoden mindestens ebenso häufig vorzufinden sind und deren Tragweite die gleichen Ausmaße annimmt, seien jedoch bedeutend schwieriger belangbar.

Vonseiten der Internet Watch Foundation wird der Sicherheitsstatus von Jugendlichen im Internet scharf kritisiert. Die Entfernung von Kinderporno-Seiten und Bildern, die Kindesmissbrauch zeigen, würde im Durchschnitt 30 Tage nach ihrer Meldung durchgesetzt. Dieser Zahl stünden einer Studie der Universität Cambridge zufolge nur 3,5 Stunden gegenüber, die dafür benötigt würden, betrügerische Finanz-Webseiten auf gehackten Computern sperren zu lassen. Dies zeige, dass Banken darin ein Gewicht zukomme, illegale Webseiten zu schließen. Dem entgegen haben Recht und Gesetz jedoch offenbar ihre Schwierigkeiten damit. (Ende)


Quelle: Pressetext.de