London (pte/06.06.2008/17:00)
- Die britische Regierung hat schärfere Maßnahmen gegen Internetseiten
angekündigt, die den Usern Tipps zum erfolgreichen Selbstmord geben.
Sowohl das Innen- als auch das Justizministerium haben rechtliche
Schritte gegen die Suizid-Ratgeber geplant. Die Rechtslage und die
Zugriffsmöglichkeiten auf die Betreiber gestalten sich jedoch als
äußerst schwierig. "Einige der Seiten haben ihre Basis in Übersee,
aber wir erwägen, das Gesetz zu verschärfen", so ein Sprecher des
britischen Justizministeriums gegenüber dem Telegraph. In den
vergangenen sechs Jahren wurden die Webseiten in Großbritannien mit 27
Selbstmorden in Verbindung gebracht. Sie zeigen Methoden, um sich das
Leben zu nehmen. Gesetzliche Schlupflöcher sollen nun dicht gemacht
werden, um den Betrieb der Seiten einstellen zu können.
Zwar ist auch in Großbritannien die Beihilfe oder die Aufforderung
bzw. der Ansporn zum Selbstmord illegal. Um belangbar zu sein, müsse
der Täter das Opfer jedoch von Angesicht zu Angesicht dabei
unterstützen und konkret über den Selbstmordversuch Bescheid wissen.
"Auch in Deutschland gibt es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage, die
das Betreiben von Pro-Selbstmord-Seiten generell verbieten würde",
erklärt Max-Lion Keller, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei
http://www.it-recht-kanzlei.de,
im Gespräch mit pressetext. Allerdings hätten die Betreiber für einen
Zugang mit Altersbeschränkung zu sorgen, um Minderjährige vor den
durchaus gefährlichen Inhalten zu schützen. Besonders im englischen
Sprachraum wird auf eine solche Altersgrenze jedoch gerne verzichtet.
"Diese Seiten können nur als wahrhaft böse beschrieben werden. Sie
drängen Menschen dazu, sich das Leben zu nehmen und erklären ihnen
wie", plädiert die Parlamentsabgeordnete Madeleine Moon für eine
Gesetzesänderung. Die Regierung sei entschlossen zu handeln, heißt es
aus dem Innenministerium. Ob der Ansporn zum Selbstmord online oder
offline geschehe, spiele keine Rolle und sei in jedem Fall illegal.
Über den gesunden Menschenverstand hinaus ist das Gesetz jedoch zuerst
anzupassen. Von den angekündigten Maßnahmen werden in erster Linie die
Suizid-Webseiten betroffen sein. Chatrooms, in denen Aufforderungen
zum Selbstmord und Erläuterungen von Suizid-Methoden mindestens ebenso
häufig vorzufinden sind und deren Tragweite die gleichen Ausmaße
annimmt, seien jedoch bedeutend schwieriger belangbar.
Vonseiten der Internet Watch Foundation wird der Sicherheitsstatus von
Jugendlichen im Internet scharf kritisiert. Die Entfernung von
Kinderporno-Seiten und Bildern, die Kindesmissbrauch zeigen, würde im
Durchschnitt 30 Tage nach ihrer Meldung durchgesetzt. Dieser Zahl
stünden einer Studie der Universität Cambridge zufolge nur 3,5 Stunden
gegenüber, die dafür benötigt würden, betrügerische Finanz-Webseiten
auf gehackten Computern sperren zu lassen. Dies zeige, dass Banken
darin ein Gewicht zukomme, illegale Webseiten zu schließen. Dem
entgegen haben Recht und Gesetz jedoch offenbar ihre Schwierigkeiten
damit. (Ende)
Quelle: Pressetext.de