Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Für Kinder gibt es nur Erwachsenen-Medikamente

Bisher kein eigenes Forschungsgebiet – Bis zu 90 % der Kinder werden im Krankenhaus mit nicht zugelassenen Arzneien behandelt

Im psychiatrischen Bereich gibt es kaum Medikamente, die für Kinder zugelassen sind, mit Ausnahme der Behandlung des Hyperkinetischen (Zappelphilipp-) Syndroms. Die Ärzte müssen Mittel für Erwachsene verschreiben, Arzneiforschung für Kinder findet nicht in erforderlichem Maße statt. Ein großer Nachteil für alle Kinder mit ernsthaften psychischen Erkrankungen, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP).

„Natürlich behandelt kein Kinder- und Jugendpsychiater seine jungen Patienten ohne gewichtigen Grund mit Medikamenten. Die kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften haben Leitlinien entwickelt, die dem Arzt die Auswahl der günstigsten Therapieform auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen erleichtern", sagt Prof. Jörg Fegert von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP). „Doch bei schwereren psychischen Erkrankungen im Kindesalter führen Medikamente, meist in Kombination mit Psychotherapie, oft zu einer deutlichen Besserung. Die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Internet führt dazu, dass immer mehr gut informierte Eltern mit der – begründeten oder medizinisch auch nicht begründeten – Bitte um Medikamente für ihr Kind auf den Arzt zukommen."

Wirkstoffe nur an Erwachsenen getestet

Der Kinder- und Jugendpsychiater steht hier vor einem Konflikt: Er kann fast nur mit Medikamenten arbeiten, die an Erwachsenen getestet und auch nur für diese zugelassen sind. In ihren Wirkstoffen und

-mechanismen, ihrer Zusammensetzung, möglichen Neben- und Langzeitwirkungen sind sie ausschließlich auf erwachsene Patienten ausgerichtet. Bei der Behandlung von Kindern begeben Arzt und Eltern, die einwilligen, sich in eine rechtliche Grauzone: den so genannten „Off Label Use", die Anwendung von Medikamenten außerhalb ihres genau definierten Zulassungsbereiches. Der Arzt muss sich auf Erfahrungswerte verlassen und könnte im Zweifelsfall regresspflichtig gemacht werden. Er und die Eltern sind auf das Wohlwollen der Krankenkassen angewiesen, die die gebräuchlichsten Psychopharmaka auch bei Kindern erstatten. Prof. Fegert: „Das Problem besteht nicht nur in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sondern in der gesamten Kinderheilkunde. Im Krankenhausbereich werden 50 bis 90 Prozent der Kinder mit nicht zugelassenen Substanzen behandelt, in den Arztpraxen sind es nach einer AOK-Untersuchung über 13 Prozent."

Paradoxe Situation

Das Problem hat mehrere Wurzeln: Zunächst ist man in Deutschland auf Grund der Medizinverbrechen während der Nazizeit – zu Recht – besonders sensibel in Bezug auf Forschung an Kindern. Für die pharmazeutische Industrie stellen psychische Erkrankungen bei Kindern kein ausreichend großes und daher wirtschaftlich interessantes Forschungsgebiet dar. „De facto haben wir mit dem alten Arzneimittelgesetz in Deutschland generell Schwierigkeiten mit Forschung zum Wohle von Kindern", bedauert Prof. Fegert. „Das führt zu der paradoxen und unhaltbaren Situation, dass der angestrebte besondere Schutz die betroffenen Kinder letztendlich völlig ungeschützt lässt, denn sie können nicht mit wissenschaftlich geprüften und zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Bei der anstehenden 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes begrüßt die DGKJP deshalb insbesondere die Veränderungen, die nun auch die speziellen Bedingungen von Forschung an Kindern berücksichtigen, und die Erwähnung des Expertengremiums Kinderarzneimittel im Gesetz selbst."

Andere Länder sind um Meilen voraus

Gerade in den letzten Jahren sind viel gezielter wirkende und nebenwirkungsarme Psychopharmaka für Erwachsene auf den Markt gekommen, von denen auch psychisch erkrankte Kinder sehr profitieren könnten. Die DGKJP fordert hier pharmakologische Forschung insbesondere auch zur Frage der Langzeitsicherheit. Andere Länder wie die USA seien hier um Meilen voraus. Auch der europäische Gesetzgeber mache richtige Vorgaben, die in Deutschland jedoch dringend einer entsprechenden Umsetzung bedürften, so die DGKJP.

Quelle: DKJP