Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Schulen für Kranke in ihrer Existenz bedroht?

DGKJP: Für psychisch kranke Kinder oft letzter Rettungsanker –  Beibehaltung des bisherigen Status gefordert

„Schulen für Kranke“ gibt es an vielen deutschen Kliniken – zunehmend an Kinder- und Jugendpsychiatrien. Immer mehr Kinder werden dort stationär aufgenommen. Da sie nicht mehr ihre bisherige Schule besuchen können, werden sie in der Klinik unterrichtet – für psychisch erkrankte Jugendliche oft der letzte Rettungsanker, um die Schullaufbahn fortzusetzen. Gleichwohl droht Gefahr für die „Schulen für Kranke“, warnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). 

Sie heißen „Krankenhausschule“, „Klinikschule“ oder „Schule für kranke Kinder“. Die „Schulen für Kranke“ wurden ursprünglich ins Leben gerufen, damit Kinder, die für Wochen oder Monate ins Krankenhaus kamen, nicht den Anschluss an die Schule verpassten. „Heute beträgt die durchschnittliche Verweildauer von Kindern im Krankenhaus nur noch fünf Tage“, erläutert Wolfgang Oelsner, Leiter der Johann-Christoph-Winters-Schule für Kranke in der Universitätsklinik Köln. „Entsprechend ist der Anteil körperlich kranker Kinder an den Schulen für Kranke zurückgegangen – es handelt sich heute hauptsächlich um chronisch Erkrankte. Beträchtlich gestiegen ist hingegen der Anteil an Kindern mit psychischen Störungen. Der Unterricht der Schulen für Kranke findet heute zu weit über 50 Prozent in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie statt – mit weiter ansteigender Tendenz.“ Häufig gibt es dort eigene Schulgebäude.

 
Schulische Konstanz notwendig

Ziel der Schulen für Kranke ist es nach wie vor, ihre Schüler nur vorübergehend zu unterrichten und sie nach Möglichkeit ins Regelschulsystem zu reintegrieren. Da Kinder und Jugendliche, die psychisch auffällig werden, jedoch oft zwischen stationärer, teilambulanter und ambulanter Behandlung wechseln, brauchen sie gerade auf schulischer Seite Konstanz. Viele bleiben daher längere Zeit auf der Schule für Kranke. Sie leiden unter verschiedenen Störungsbildern, von Ängsten über Zwangserkrankungen, selbstverletzendem Verhalten, Essstörungen, Suchtmittelabhängigkeit, Kontakt- und Verhaltensstörungen bis hin zu Schulangst.

Rücksicht auf psychische Probleme 

In den Schulen für Kranke finden sie einen geschützten Raum, in dem sie keineswegs mit Samthandschuhen angefasst, aber mit Rücksicht auf ihre psychischen Probleme unterrichtet werden – von Sonderpädagogen, aber auch Lehrern aus Regelschulen in Kleinklassen mit durchschnittlich sechs Schülern. „Strukturell sind wir vergleichbar mit Sonderschulen“, so Wolfgang Oelsner. „Der Unterschied besteht darin, dass wir in allen Schulformen unterrichten und immer die Rückkehr ins reguläre Schulsystem anstreben, wenn die Therapie erfolgreich war – im Gegensatz zu Sonderschulen, in denen sinnes- und körperbehinderte Schüler vielfach ihre gesamte Schulzeit verbringen.“ 

Die zunehmende Bedeutung der Schulen für Kranke wird nun in Nordrhein-Westfalen in Frage gestellt. Dort droht ihnen im neuen Schulgesetz, das kurz vor der Verabschiedung steht, der Verlust ihres Status als „Förderschulen“ – den auch die Sonderschulen innehaben. „Was damit bezweckt werden soll, ist unklar“, so Prof. Beate Herpertz-Dahlmann, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). „Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass bis 2020 psychiatrische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen um 50 Prozent zunehmen werden. Schon heute gelten fünf Prozent der jungen Menschen in Deutschland als behandlungsbedürftig, bei zehn Prozent bestehen zumindest Auffälligkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Rolle der Schulen für Kranke nicht hoch genug einzuschätzen. Für viele Jugendliche stellen sie die einzige Möglichkeit dar, ihre Schullaufbahn zu Ende zu bringen und sich eine Chance für eine erfolgreiche Zukunft zu wahren. Die geplanten Änderungen im Schulgesetz dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die Stellung der Schulen für Kranke verschlechtert wird.“

Quelle: DKJP