Großbritannien. Jeder vierte Patient mit chronischer Schizophrenie wird im
Lauf von zwei Jahren wenigstens einmal handgreiflich. Unter ihnen finden
sich vor allem Personen,
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die vor nicht allzu langer Zeit
schon einmal andere angegriffen haben,
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die bereits wegen
Gewalttätigkeit verurteilt wurden,
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die in ihrer Kindheit besondere
Erziehungsmaßnahmen genossen haben und/oder
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Alkoholmissbrauch betreiben.
Dagegen scheint ein
niedriger Intelligenzquotient Handgreiflichkeiten nicht zu beeinflussen.
Diese Rückschlüsse
ziehen E. Walsh und Kollegen aus einer prospektiven Studie, in der sie 171
Schizophrenie-Kranke (davon 65 Prozent Männer) vor und nach Ablauf von
zwei Jahren untersuchten. Außerdem wurden Betreuer und die einschlägigen
Akten befragt. Alle Teilnehmer waren chronisch erkrankt (Durchschnitt: 11
Jahre) und mindestens schon zweimal aufgrund psychotischer Symptome
stationär behandelt worden. In die Auswertung flossen alle „Angriffe“ mit
Körperkontakt ein (unabhängig von dessen Ausmaß und möglichen
Verletzungen).
Während
Gewalttätigkeiten in der Normalbevölkerung vor allem auf das Konto von
Männern gehen (90 Prozent), unternahmen schizophrene Männer und Frauen in
der vorliegenden Studie fast gleich häufig körperliche Angriffe (27 bzw.
23 Prozent). Die Autoren greifen die Tatsache auf, dass viele Gewalttäter
schon in Kindheit und Jugend besonderen Erziehungsmaßnahmen ausgesetzt
waren, und werten dies als Vorbeugungsmöglichkeit:. Denn für Kinder und
Jugendliche mit erhöhtem Schizophrenie-Risiko könnte man durchaus
geeignetere Erziehungsmethoden entwickeln.
Walsh und Kollegen
bestätigen die Beobachtung, dass Schizophrenie-Kranke vermehrt zu
Gewalttätigkeit neigen. Allerdings gilt dies nicht für die Gesamtheit der
Patienten, sondern nur für einen kleineren Teil. Da in ihrer eigenen
Studie eine Kontrollgruppe fehlte, bleibt offen, ob die registrierten
Handgreiflichkeiten wesentlich vom Verhalten Gesunder abweichen.
E.
Walsh u. a.: Predicting violence in schizophrenia: a prospective study.
Schizophrenia Research 2004 (67) 247-252 |