Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Checkliste: Handwerkerprobleme

Beugen Sie Problemen mit Handwerkern vor, indem Sie folgende "Stolperfallen" von vornherein vermeiden (modifiziert nach einem Beitrag im Kölner Stadt-Anzeiger vom 14./15.05.2005). Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen! Wichtig: Regeln Sie im Vorfeld so viel und so konkret wie nur irgend möglich!

 
Voraussetzung Konsequenz
Ich habe mit dem Handwerker einen festen Termin vereinbart. Wenn der der Handwerker mehr als eine Viertelstunde später erscheint, habe ich das Recht auf einen neuen Termin. Die An- und Abfahrt darf dann nicht ein zweites Mal berechnet werden.
Der Handwerker hat eine vage Terminabsprache angeboten (zwischen 8 und 12 Uhr). Darauf muss ich mich nicht einlassen.
Der Handwerker will seine Leistung pro angefangene Stunde abrechnen. Wenn dies nicht vorab vereinbart war, muss ich dies nicht akzeptieren.
Der Handwerker erscheint mit einem Kollegen und will für zwei Personen abrechnen. Wenn die gleiche Leistung auch von einer Person zu erbringen ist, kann ich dies anzweifeln. Wenn die zweite Person weniger qualifiziert ist, darf für sie nicht der gleiche Stundenlohn zugrunde gelegt werden.
Die An- und Abfahrtshonorierung wurde nicht ausdrücklich besprochen. Die Berechnung einer Viertelstunde ist üblich. Besser ist die Vereinbarung einer Pauschale.
Da der Handwerker Material vergessen bzw. ein falsche Teil mitgebracht hat, muss er zwischendurch in seinen Betrieb fahren. Die entsprechenden Fahrt- und Zeitkosten dürfen dem Kunden nicht berechnet werden.
Nach Auftragsabwicklung verlässt der Handwerker die Baustelle unaufgeräumt. Handwerker sollten die Arbeitsstelle "besenrein" verlassen (z. B. entsprechenden Müll entsorgen)
Bei den Arbeiten beschädigt der Handwerker versehentlich Einrichtungsgegenstände.. Dafür haftet der Handwerker, der dafür in aller Regel auch haftpflichtversichert ist.
Beim Austausch eines Alt- gegen ein Neugerät lässt der Handwerker das Altgerät zurück. Zur Mitnahme ist er verpflichtet, wenn dies vorab vereinbart wurde.