Aktuell (9/2013): Bitte
unterzeichnen Sie vor diesem Hintergrund meine AVAAZ-Petition zur Verbesserung
der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland
unter diesem Link (links anklicken)
Auch als
Kassenpatient können Sie mein erweitertes Behandlungsangebot (z.B. als "internetgestützte
Psychotherapie) nutzen (sog. IGEL-Leistungen),
sofern Ihre Krankenkasse bereit ist, die Therapie in Form der
"Kostenerstattung" abzurechnen. Bei diesem Verfahren erhalten
Sie am Quartalsende eine Rechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse einreichen.
Möglicherweise verbleibt ein Differenzbetrag, den Sie selbst finanzieren
müssen. Bei freiwillig Versicherten genügt in der Regel ein
einfacher Antrag, um Behandlungen auf dem Weg der Kostenerstattung
abzurechnen. Mittlerweile haben auch Pflichtmitglieder die Möglichkeit
eine Zusatzversicherung abzuschließen, die sich dann auch an den Kosten
einer Privatbehandlung beteiligt.
Als Privatpatient
erhalten Sie zum Quartalsende eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer
privaten Krankenversicherung einreichen. Im allgemeinen orientiere ich
mein Honorar an der "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ). Bitte
beachten Sie, dass diese "Gebühren" in den vergangenen 16 Jahren (also
nach 1988) ein einziges Mal angehoben wurden (1996: um 3,6 Prozent). Mein
aktueller Sitzungssatz (2005) beträgt
mindestens
100 Euro und trägt meinem vermehrten
Engagement Rechnung (z. B. Möglichkeit von Email-Kontakten). Das Honorar
wird auch im Rahmen eines ersten "Kennenlern-Gesprächs" fällig.
Um Themen stressfrei vertiefen und neue Verhaltensweisen einüben zu
können, hat es sich aus meiner Sicht bewährt, "Doppelsitzungen"
durchzuführen.
Allgemeine Informationen zum
Status als Privatversicherter finden Sie unter:
www.derprivatpatient.de und
www.gesundheitsportal-privat.de sowie
www.pkv.de .
Unter folgendem Link finden Sie Hinweise, wie Sie Arztrechnungen (also
auch meine) auf Richtigkeit prüfen können:
http://www.derprivatpatient.de/index.php?id=77
Das Honorar für
Coaching wird frei vereinbart und
beträgt mindestens 100 Euro für eine 45-minütige Einheit (je nach Kontext
zzgl. Mwst.). Auch in diesem Zusammenhang haben sich Doppelsitzungen als
hilfreich erwiesen. Hinweis: Berufliches Coaching ist in aller Regel
steuerlich absetzbar.
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