Wiesbaden - Die Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin (DGIM) betont, dass es keinen nachgewiesenen Zusammenhang
zwischen der Anzahl behandelter Fälle und der Qualität einer Behandlung
gibt. Die Fachgesellschaft verleiht damit ihrer kritischen Haltung
gegenüber Regelungen ärztlicher Leistungen durch verbindliche
Mindestmengen in der Inneren Medizin Nachdruck. Auch die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) hatte sich kürzlich in Berlin gegenüber der
Mindestmengenregelung kritischer als noch vor einem halben Jahr geäußert.
Mindestmengen regeln, dass Krankenhäuser
bestimmte ärztliche Leistungen nur dann anbieten dürfen, wenn sie eine
jährlich geforderte Anzahl entsprechender Fälle nachweisen können.
Vorgeschriebene Mindestmengen gehen häufig über die in der
Weiterbildungsordnung für Ärzte festgelegten Richtzahlen hinaus. "Es ist
jedoch gar nicht erweisen, dass 'viel' hier gleichbedeutend mit 'gut'
ist", sagt Professor Dr. med. Hans-Peter Schuster, Generalssekretär der
DGIM. Eine hohe Zahl durchgeführter Eingriffe sei nicht gleichbedeutend
mit hoher Qualität. Vielmehr komme es sogar vor, dass hohe Fallzahlen das
Niveau senken. Auch kleinere Behandlungszahlen hätten nicht selten
ausgezeichnete Ergebnisse zur Folge.
Die DGIM fordert, die Auswirkungen
ausgewählter Mindestmengen in der Inneren Medizin auf die medizinische
Versorgung zunächst durch umfassende wissenschaftliche Studien zu prüfen.
Erst wenn der Nachweis erbracht sei, dass mit der Fallzahl die Qualität
steige, sei eine breite Anwendung der Mindestmengenregelung in Betracht zu
ziehen.
In Deutschland gelten seit dem 1. Januar
2004 für verschiedene Indikationen Mindestmengen. Dazu gehören unter
anderem Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Leber-, Nieren-
und Knochenmarktransplantationen sowie künstliche Kniegelenke
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere
Medizin (DGIM)
Pressestelle
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