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Preise
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Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
für Kassenpatienten ist mittlerweile auch in Nordrhein teilweise auf ein
menschenverachtendes Niveau gefallen!! So erstattete die
Innungskasse (IKK)
laut Abrechnung vom Januar 2005 für ein
50minütiges
Vorgespräch sage und schreibe
noch 87
Cents!
Bei der
AOK Nordrhein waren es vergleichsweise noch "stolze"
4,69 Euro. Solche Stundenpreise würden
überall als sittenwidrig eingestuft werden.
Psychotherapeuten MÜSSEN!!! dafür tätig werden. Tun Sie dies nicht,
droht Ihnen ein Disziplinarverfahren und der Entzug der Kassenzulassung! Diese
dramatische Situation ist leider nicht neu (sondern bewegt sich seit einem
Jahr in dieser Größenordnung. Dennoch scheren sich weder die Politik noch die
betroffenen Krankenkassen darum, sondern drängen allenfalls auf noch mehr
Einsparungen. Interessanterweise greifen die Medien, die sonst lebhaft über
die so genannten 1 Euro-Jobs berichten, ebenfalls das Thema nicht auf.
Lesen Sie dazu auch folgenden satirischen
Brief (bitte anklicken!)
Bitte helfen Sie mit, diese
Entwicklung zu stoppen! Schreiben Sie an Ihre Krankenkasse und an zuständige
Politiker. Die Psychotherapeuten Nordrheins
Arbeiten - egal
wofür:
Kassenärzte müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen "uneingeschränkt
behandeln". Das stellte das Sozialgericht Düsseldorf klar. auch eine
möglicherweise unzureichende Honorierung rechtfertige es nicht,
Kassenpatienten eine Behandlung zu verweigern (AZ: S 14 KA 260/02). In dem
entschiedenen Fall hatte ein Augenarzt seine Praxis so organisiert, dass
gesetzlich Versicherte nur sehr langfristig einen Termin erhielten. Quelle:
Kölner Stadt-Anzeiger vom 16./17.04.2005
Rückblick:
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
betrug im Bereich Nordrhein im 3. Quartal 2002:
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Leistung |
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Punktwert |
in Euro |
Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) |
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1.450 |
56,84 |
Vorgespräch = probatorische Sitzung (50 Minuten)
AOK |
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1.450 |
16,85 |
Ordinationsgebühr |
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40 |
1,57 |
Konsultationsgebühr (einfache Beratung, unabhängig
von der Dauer) |
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50 |
1,96 |
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Anmerkung: Bitte berücksichtigen Sie, dass diese
"Honorare" noch keinen "Gewinn" darstellen. Davon müssen noch die Praxiskosten
(Miete, Strom, Heizung, Reinigung, Telefon, Haftpflicht, Weiterbildung)
sowie die Vorsorgekosten (Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Unfallversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung usw.) abgezogen werden.
Außerdem müssen die Honorare auch die Zeiten von Urlauben und Feiertagen
abdecken. Im Durchschnitt bleiben mitunter nur "Gewinne" übrig, die unter dem
Einkommen von Reinigungskräften liegen! Psychotherapeuten können daher kaum noch
Beiträge zu den politisch geforderten "Einsparungen" leisten. |
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Die nebenstehenden Kurven verdeutlichen, dass die
Einkommen niedergelassener Ärzte seit 10 Jahren stagnieren, während die
Inflation weiter ansteigt. Die politische Forderung nach Nutzung weiterer
"Wirtschaftlichkeitsreserven" bei niedergelassenen Ärzten hat mit
"Solidarität" nichts mehr zu tun. Keine andere Berufsgruppe hat - bei
durchweg
steigender Leistung - seit 10 Jahren auf einen Inflationsausgleich verzichtet. |
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Vergleichshonorare anderer Berufsgruppen
(Stand: Mai 2002) |
Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze
(Köln) (lt. DEKRA), vgl. www.dsn.dekra.de
PKW-Kfz-Mechaniker:
70 Euro
PKW-Kfz-Karrosseriebauer:
79 Euro
PKW-Kfz-Lackierer:
83 Euro
Kassenpsychotherapeut:
57 EuroRechtsanwälte können für eine
einzelne Beratung bis zu 180 Euro fordern
(§ 20 BRAGO) |
Statistische Informationen finden Sie für Deutschland unter
www.destatis.de und für
Nordrhein-Westfalen unter
www.lds.nrw.de |
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