Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Preise

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für Kassenpatienten ist mittlerweile auch in Nordrhein teilweise auf ein menschenverachtendes Niveau gefallen!! So erstattete die Innungskasse (IKK) laut Abrechnung vom Januar 2005 für ein 50minütiges Vorgespräch sage und schreibe noch

87 Cents!

Bei der AOK Nordrhein waren es vergleichsweise noch "stolze" 4,69 Euro. Solche Stundenpreise würden überall als sittenwidrig eingestuft werden. Psychotherapeuten MÜSSEN!!! dafür tätig werden. Tun Sie dies nicht, droht Ihnen ein Disziplinarverfahren und der Entzug der Kassenzulassung! Diese dramatische Situation ist leider nicht neu (sondern bewegt sich seit einem Jahr in dieser Größenordnung. Dennoch scheren sich weder die Politik noch die betroffenen Krankenkassen darum, sondern drängen allenfalls auf noch mehr Einsparungen. Interessanterweise greifen die Medien, die sonst lebhaft über die so genannten 1 Euro-Jobs berichten, ebenfalls das Thema nicht auf.

Lesen Sie dazu auch folgenden satirischen Brief (bitte anklicken!)

Bitte helfen Sie mit, diese Entwicklung zu stoppen! Schreiben Sie an Ihre Krankenkasse und an zuständige Politiker. Die Psychotherapeuten Nordrheins

Arbeiten - egal wofür:
Kassenärzte müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen "uneingeschränkt behandeln". Das stellte das Sozialgericht Düsseldorf klar. auch eine möglicherweise unzureichende Honorierung rechtfertige es nicht, Kassenpatienten eine Behandlung zu verweigern (AZ: S 14 KA 260/02). In dem entschiedenen Fall hatte ein Augenarzt seine Praxis so organisiert, dass gesetzlich Versicherte nur sehr langfristig einen Termin erhielten. Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger vom 16./17.04.2005

Rückblick:
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen betrug im Bereich Nordrhein im 3. Quartal 2002:
 

Leistung Punktwert in Euro
Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) 1.450 56,84
Vorgespräch = probatorische Sitzung (50 Minuten) AOK 1.450 16,85
Ordinationsgebühr 40 1,57
Konsultationsgebühr (einfache Beratung, unabhängig von der Dauer) 50 1,96
Anmerkung: Bitte berücksichtigen Sie, dass diese "Honorare" noch keinen "Gewinn" darstellen. Davon müssen noch die Praxiskosten (Miete, Strom, Heizung, Reinigung, Telefon, Haftpflicht, Weiterbildung) sowie die Vorsorgekosten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung usw.) abgezogen werden. Außerdem müssen die Honorare auch die Zeiten von Urlauben und Feiertagen abdecken. Im Durchschnitt bleiben mitunter nur "Gewinne" übrig, die unter dem Einkommen von Reinigungskräften liegen! Psychotherapeuten können daher kaum noch Beiträge zu den politisch geforderten "Einsparungen" leisten.
Die nebenstehenden Kurven verdeutlichen, dass die Einkommen niedergelassener Ärzte seit 10 Jahren stagnieren, während die Inflation weiter ansteigt. Die politische Forderung nach Nutzung weiterer "Wirtschaftlichkeitsreserven" bei niedergelassenen Ärzten hat mit "Solidarität" nichts mehr zu tun. Keine andere Berufsgruppe hat - bei durchweg steigender Leistung - seit 10 Jahren auf einen Inflationsausgleich verzichtet.
Vergleichshonorare anderer Berufsgruppen (Stand: Mai 2002) Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze (Köln) (lt. DEKRA), vgl. www.dsn.dekra.de
PKW-Kfz-Mechaniker:                   70 Euro
PKW-Kfz-Karrosseriebauer:           79 Euro
PKW-Kfz-Lackierer:                      83 Euro
Kassenpsychotherapeut:               57 Euro

Rechtsanwälte können für eine einzelne Beratung bis zu 180 Euro fordern
(§ 20 BRAGO)


Statistische Informationen finden Sie für Deutschland unter www.destatis.de und für Nordrhein-Westfalen unter
www.lds.nrw.de