Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Kann eine erfolgte Psychotherapie
eine Verbeamtung oder die Aufnahme in die private Krankenversicherung erschweren?


Diese Frage wird mir insbesondere von - stark verunsicherten! - Referendaren immer wieder gestellt. In manchen Fällen haben die Betreffenden im Interesse der genannten Ziele  lieber auf eine Psychotherapie verzichtet. Tatsache ist, dass Privatversicherungen auf jeden Fall vor einem Vertragsabschluss zurückschrecken, wenn Sie erfahren, dass ein potenzieller Kunde schon einmal eine Psychotherapie durchgeführt hat. Der Betreffende gilt dann als "erhöhtes Risiko", weil man solchen Personen unterstellt, dass sie weiterhin psychische Probleme haben und daher für die Versicherung zu einem "Kostenrisiko" werden. Diese Argumentation übersieht leider vollkommen, dass eine erfolgreiche Psychotherapie sehr oft dazu führt, die Betreffenden künftig über deutlich mehr psychische Kompetenzen verfügen als vorher (oft sogar mehr als der Bevölkerungsdurchschnitt!), so dass eine Psychotherapie in vielen Fällen das Kostenrisiko sogar deutlich verringern wird. Leider erkundigen sich die Versicherungen immer nur pauschal danach, ob in den letzten Jahren eine Psychotherapie erfolgte, ohne immer ausreichend zu differenzieren. Sofern nach einer Diagnose gefragt wird, gibt es tatsächlich manche Diagnosen, die mit einer ungünstigeren Prognose ausgestattet sind (z.B. ist bei Depressionen sehr oft zu erwarten, dass sich diese wiederholen, insbesondere wenn es schon einmal zu einer Wiederholung kam). Ob die Versicherungen in dieser Hinsicht immer sehr saubere Unterscheidungen treffen und vor allem die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen, wage ich zu bezweifeln.

Ähnlich problematisch erscheinen Verbeamtungsuntersuchungen. Auch hier wird die Frage nach vorausgegangenen seelischen Erkrankungen und einer Psychotherapie gestellt. Um meinen Patienten Unsicherheiten zu nehmen, habe ich im Sommer 2006 eine Anfrage an das Lehrereinstellungsbüro der für meinen Arbeitsbereich zuständigen Bezirksregierung Köln gestellt. Nach acht Wochen erhielt ich folgende schriftliche Auskunft (10.10.2006):

"Eine generelle, allgemein-verbindliche Aussage zu der von Ihnen beschriebenen Problemlage ist mir nicht möglich. Die Einstellung einer Lehrkraft im Rahmen des schulscharfen Ausschreibungsverfahrens ist ein individueller Akt, welcher lediglich dann "zu Ende gebracht" werden kann, wenn eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung des Bewerbers/der Bewerberin mit einem positiven Ergebnis absolviert wurde. Jeder neu einzustellende Bewerber/jede Bewerberin muss sich vor der Einstellung dem für seinen/ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt zur Untersuchung vorstellen. In dem Gesundheitszeugnis des Amtsarztes/der Amtsärztin muss bescheinigt sein, dass der Bewerber/die Bewerberin aufgrund des derzeitig festgestellten Gesundheitszustandes für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist und mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechnen ist bzw. dass die körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) für die Beschäftigung als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis (BAT-Arbeitsvertrag) vorliegt. Ob und inwieweit Angaben des Bewerbers/der Bewerberin zu bereits erfolgreich absolvierten Psychotherapien etc. dazu führen könnten, dass das ausgestellte Gesundheitszeugnis zu einem "negativen Votum" bezüglich der Einstellung ins Beamtenverhältnis führen könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu liegen mir - als Einstellungsbehörde - auch keine Erfahrungswerte vor. Die gesundheitliche Beurteilung obliegt einzig und allein dem jeweils zuständigen Amtsarzt/der zuständigen Amtsärztin. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit den jeweiligen Gesundheitsämtern/Amtsärzten in Verbindung zu setzen, um mit deren Gesprächsergebnissen der von Ihnen geschilderten massiven Verunsicherung des betroffenen Personenkreises ggf. entgegenwirken zu können."


Auf eine zwischenzeitlich (20.10.2006) gestellte Anfrage an das Gesundheitsamt Köln mit der Bitte, zu dem Sachverhalt fachlich Stellung zu nehmen, erhielt ich am 07.11.2006 von dem Kollegen Dr. Schönemann eine sehr ausführliche Antwort. Dankenswerterweise darf ich diese hier auch in ihren wesentlichen Aussagen wiedergeben. Danach geht das Gesundheitsamt Köln von folgenden Überlegungen aus:

"Die amtsärztliche Begutachtung im Rahmen des Einstellungsverfahrens von Beamtinnen/Beamten unterscheidet sich von ärztlicher Tätigkeit in niedergelassener Praxis oder im Krankenhaus im Grundsatz nicht. Auch hier wird nach der gesundheitlichen Vorgeschichte und nach aktuellen Beschwerden gefragt sowie der aktuelle Untersuchungsbefund erhoben.

Das Besondere an dem Gutachtenauftrag für die Einstellung in das Beamtenverhältnis ist die vom Auftraggeber gestellte Frage, ob mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen sei. Es soll also eine Prognose abgegeben werden, ob innerhalb der nächsten 30 bis 40 Jahre bis zur regulären Pensionierung - jetzt erkennbar - ein Leiden auftreten wird, welches vorzeitig zur Dienstunfähigkeit und damit vorzeitig zur Zurruhesetzung führen kann. Diese Frage ist immer dann zu verneinen, wenn die gesundheitliche Vorgeschichte leer ist, aktuell keine Beschwerden bestehen und die Untersuchung im Ergebnis unauffällig ist.

Wenn Erkrankungen/Behandlungen genannt werden, ist im Rahmen der Einstellungsuntersuchung zu prüfen, welche Relevanz für die o.g. Fragestellung besteht. Dies betrifft gleichermaßen körperliche und seelische Leiden.

Die Tätigkeit im Lehramt wird von vielen Lehrerinnen und Lehrern als massiv belastend erlebt. Da die Gesundheitsämter auch Begutachtungen im Rahmen der vorzeitigen Zurruhesetzung aus Krankheitsgründen durchführen, erhält man den Eindruck, welche Belastungen tatsächlich gegeben sein können....

Eine Psychotherapie kann ganz unterschiedliche Anlässe haben. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, was der Grund für die Therapie war, welcher Therapieerfolg sich eingestellt hat und wie die weitere Prognose ist. Dazu werden Befunde aus der Psychotherapie erbeten, ggf. auch aktuelle Stellungnahmen der Therapeuten. In vielen Fällen ergibt sich, dass es sich um eine abgeschlossene Angelegenheit handelt, die keine Relevanz für die Beamtung auf Lebenszeit hat. In einigen Fällen wird eine Relevanz gesehen, vielleicht auch ein noch bestehender Therapiebedarf. Abhängig vom Einzelfall wird dann dem Auftraggeber eine Nachuntersuchung nach einem bestimmten Zeitraum vorgeschlagen. Nur in sehr seltenen Fällen wird die gesundheitliche Eignung für die Beamtung auf Dauer nicht gesehen.

Abschließend noch zwei Hinweise zu der Anfrage: Zum einen versichern die Personen, die hier begutachtet werden, mit ihrer Unterschrift, dass sie ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht haben. Zum anderen sollte man auf eine individuelle Psychotherapie auf keinen Fall verzichten."