Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Woran erkenne ich den für mich geeigneten Psychotherapeuten?


Bitte nutzen Sie das Angebot der "Kennenlern-Sitzungen" dazu, sich in Ruhe darüber klar zu werden, ob Sie in mir einen geeigneten Therapeuten gefunden haben. Manchmal ist es hilfreicher, eine Frau anstelle eines Mannes als Behandler aufzusuchen. Es ist also in Ordnung, wenn Sie einen oder sogar mehrere weitere Therapeuten vor Ihrer endgültigen Entscheidung kennen lernen möchten. Auch bei einer einmal begonnenen Therapie werden wir in regelmäßigen Abständen immer wieder überprüfen, ob die Psychotherapie weiterhin für Sie von Nutzen ist und welche Erfolge Sie bereits erzielt haben („Qualitätskontrolle“).


Die in der Überschrift enthaltende Frage wird mir insbesondere immer wieder in E-Mails von solchen Interessenten gestellt, die weiter weg wohnen oder keine Aussicht auf einen freien Therapieplatz in meiner Praxis haben. Hier antworte ich in der Regel mit dem Grundsatz: Für den Erfolg einer Therapie ist nicht nur die angewandte Methode wichtig, sondern vor allem auch das Verhältnis zwischen dem Patienten und seinem Therapeuten. Ob dieses von dem erforderlichen Vertrauen geprägt sein wird, lässt sich immer nur durch Ausprobieren beurteilen. Dafür sieht unser Gesundheitswesen „probatorische Sitzungen“ vor. Dieses Vorgehen bleibt keinem Interessenten erspart. Hier sollte man es sich auch nicht bequem machen: Wer sich einer komplizierten Gehirnoperation unterziehen will, macht sich in der Regel auch die Mühe, möglichst viele Informationen über den Operateur zu ermitteln. Die Arbeit an der eigenen Persönlichkeit ist eine nicht weniger gravierende Behandlung, bei der man sorgfältig prüfen sollte, wem man sich anvertraut.

Meinen Patienten räume ich in Erstgesprächen IMMER die ausdrückliche Möglichkeit ein, auch mich zu befragen. Machen auch Sie von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch! Wenn ein Therapeut auf Ihre Fragen abweisend, verstört oder verärgert reagieren sollte, hat sich Ihr Fragen auf jeden Fall gelohnt: Diesen Therapeuten würde ich an Ihrer Stelle von der Liste geeigneter Behandler streichen.

Erfahrene Therapeuten weisen darauf hin, dass nicht immer derjenige Therapeut am besten geeignet ist, bei dem man sich "rundum zu Hause fühlt". Aufgabe eines Therapeuten ist es nämlich, Sie auch zu neuem Verhalten herauszufordern. Wenn Sie beim Erstkontakt spüren, dass der Therapeut in dieser Hinsicht durchaus "unbequem" werden kann, und Sie selbst dadurch etwas aufgeregt sind, ist dies ein möglicher Hinweis darauf, dass Sie gute Aussichten haben, sich mit seiner Hilfe weiterzuentwickeln.

Ein Therapeut kann ein brillianter Methodiker sein, wenn Sie mit ihm menschlich nicht gut zurechtkommen, wird die Qualität Ihrer Zusammenarbeit immer darunter leiden. Auch für den Verlauf einer Therapie gilt der bewährte Grundsatz: Wenn es in der Beziehung zwischen Patient und Therapeut zu "Unstimmigkeiten" kommt, haben diese grundsätzlich Vorrang. Sie sollten also baldmöglichst geklärt werden, "bevor zur Tagesordnung übergegangen wird". Letzteres ist deswegen besonders bedeutsam, weil ein großer Teil (wenn nicht sogar der überwiegende Teil!) seelischer Probleme insbesondere auch auf "Beziehungsstörungen" beruht. Das gilt insbesondere für sog. Persönlichkeitsstörungen. Fast immer lohnt sich daher die Frage an den Therapeuten, ob er denn auch "an und mit der Beziehung arbeitet".

Bislang werden die Kosten für eine Psychotherapie nur für drei seit längerem anerkannte Verfahren übernommen: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Psychoanalyse. Für einige Problemstellungen gibt es Empfehlungen für ein bestimmtes Verfahren, weil dazu oft schon viele wissenschaftliche Studien vorliegen, die den besonderen Nutzen dieses Verfahrens bestätigen (z.B. Verhaltenstherapie bei Phobien). Bei anderen Angststörungen (etwa wenn sie in einer "selbstunsicheren Persönlichkeit" begründet sind) können wiederum andere Verfahren hilfreicher sein, sofern sich der Therapeut damit ausreichend auskennt. Auf eine klare Trennung zwischen den Verfahren legen in aller Regel nur die Versicherungen und junge Psychotherapie-Berufsanfänger Wert . Erfahrene Therapeuten nutzen im Interesse ihres Klienten meist Elemente aus allen verfügbaren Methoden, wenn diese dem Patienten schnell und nachhaltig helfen. Schon seit geraumer Zeit geht daher der Trend zu einer "einheitlichen Psychotherapie", deren Anerkennung allerdings noch lange auf sich warten lassen wird. Immerhin gibt es schon anerkannte psychotherapeutische Lehrbücher, die sich insbesondere um eine Verbindung von tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bemühen (z. B. "Praxis der Psychotherapie. Ein integratives Lehrbuch. Herausgeber: Wolfgang Senf & Michael Broda. 3. Auflage Thieme 2005). In ihren Anträgen an gesetzliche und private Krankenversicherungen müssen sich alle Therapeuten nach wie vor auf ein Verfahren festlegen und ihre Begründung immer "verfahrenskonform" formulieren. Geschieht dies nicht, werden die Anträge abgelehnt.

Da Ihre Probleme nicht immer von Anfang an "glasklar" sein werden, lässt sich auch unter diesem Gesichtspunkt im Vorfeld nicht immer eine klare Empfehlung aussprechen. Probieren geht über Studieren, sagt schon der Volksmund, wozu ja die erwähnten probatorischen Sitzungen dienen. Schöpfen Sie diese unbedingt aus. Sie können auch bei mehreren Therapeuten bis zu 5 Probestunden buchen. Versicherungen, insbesondere Beihilfestellen machen hier gelegentlich Schwierigkeiten, weil z.B. in den Beihilfevorschriften meist nur die Rede von "5 probatorischen Sitzungen" ist. Die betreffenden Kostenträger stellen sich dann auf den Standpunkt, dass es sich um eine Gesamtzahl handelt und nicht darum, dass man pro "ausprobiertem" Therapeuten bis zu 5 finanzierte Sitzungen beanspruchen darf. Diese Auslegung widerspricht jedoch dem Sinn der Vorschriften. Denn wenn ein Patient (oder der Therapeut, er hat auch das Recht "nein" zu sagen) erst nach 5 probatorischen Sitzungen zu dem Ergebnis kommt, dass beide Partner doch nicht zueinander passen, hätte der Patient keinerlei weitere Chancen mehr, einen neuen Therapeuten kennen zu lernen.

Auch wenn eine Therapie beantragt und begonnen wurde, kann sie unterbrochen und bei einem anderen Therapeuten fortgeführt werden. Das muss nicht unbedingt an einer unbefriedigenden Zusammenarbeit liegen, auch ein Umzug kann einen Therapeutenwechsel erforderlich machen. Gelegentlich übertragen Versicherungen die nicht verbrauchten  Stunden auf den neuen Therapeuten, ohne dass eine erneute Prüfung des Falles vorgenommen wird - doch dürfte dies eher die Ausnahme sein. In der Regel muss bei einem Therapeutenwechsel meist ein komplett neuer Antrag erstellt werden, der dann zusätzlich von einem Gutachter überprüft wird. Ein Therapeutenwechsel kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich herausstellt, dass sich das gewählte Verfahren doch nicht eignet (z.B. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und ein anderes mehr Aussicht auf Erfolg verspricht (z. B. Verhaltenstherapie). Man spricht dann von einem "Verfahrenswechsel", der ebenfalls von einem Gutachter genehmigt werden muss. Fazit: Sie bleiben nicht dauerhaft auf einen Therapeuten festgelegt, allerdings ist ein Wechsel des Therapeuten während einer laufenden Behandlung mit einem größeren formalen Aufwand verbunden.

Bei manchen Privatversicherungen sehen die Verträge vor, dass pro Kalenderjahr lediglich eine bestimmte Zahl von Psychotherapiesitzungen bezahlt wird (z.B. 20 oder 30 Sitzungen). Zwischen probatorischen und regulären Sitzungen wird dann meist kein Unterschied gemacht. Wer also in einem solchen Fall mehrere Therapeuten mit jeweils 5 probatorischen Sitzungen "ausprobiert", verbraucht allein dadurch möglicherweise schon sein gesamtes "Jahreskontingent" und muss mit der eigentlichen Therapie dann bis zum nächsten Jahr warten oder die Behandlung selbst bezahlen.