Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

E-Mail: kontakt@dr-mueck.de (Keine Beratungen per Telefon oder E-Mail!) - Gerne können Sie diese Seite verlinken!

 

Web www.dr-mueck.de

Home
Nach oben
Impressum/Vorwort
Stichwortverzeichnis
Neues auf dieser Website
Angst / Phobie
Depression + Trauer
Scham / Sozialphobie
Essstörungen
Stress + Entspannung
Beziehung / Partnerschaft
Kommunikationshilfen
Emotionskompetenz
Selbstregulation
Sucht / Abhängigkeit
Fähigkeiten / Stärken
Denkhilfen
Gesundheitskompetenzen
Selbsthilfe+Gesundheitstipps
Krisenintervention
Therapeuten-Suche
Über die Praxis Dr. Mück
Konzept+Methoden
Erfahrungsberichte
Innovationen / Praxisforschung
Wissenschaftsinformationen
Gesundheitspolitik
Infos auf Russisch
English Version
 

 


Was sind "probatorische Sitzungen"
und wie gehe ich damit um?
 


Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Patient und Behandler zueinander "passen", übernimmt die Krankenkasse vorab bis zu 5 "probatorische" Sitzungen. Sie werden auf Kranken- bzw. Überweisungsschein abgerechnet. Bitte bringen Sie den letztgenannten bzw. Ihre Versichertenkarte bis zur nächsten Stunde und jeweils zu Beginn eines Quartals immer mit. Erst wenn wir die beiden erwähnten Fragen bejahen können, ist für Sie der Zeitpunkt gekommen, bei Ihrer Krankenkasse schriftlich eine längere Psychotherapie zu beantragen. Bitte nutzen Sie das Angebot der "Kennenlern-Sitzungen" dazu, sich in Ruhe darüber klar zu werden, ob Sie in mir einen geeigneten Therapeuten gefunden haben (Manchmal ist es hilfreicher, eine Frau anstelle eines Mannes als Behandler aufzusuchen). Es ist also in Ordnung, wenn Sie einen oder sogar mehrere weitere Therapeuten vor Ihrer endgültigen Entscheidung kennen lernen möchten. Auch bei einer einmal begonnenen Therapie werden wir in regelmäßigen Abständen immer wieder überprüfen, ob die Psychotherapie weiterhin für Sie von Nutzen ist und welche Erfolge Sie bereits erzielt haben („Qualitätskontrolle“).

Auch für Beihilfeberechtigte und bei vielen Privatversicherten sind "probatorische Sitzungen" vorgesehen. Bei Privatversicherungen, deren Tarif nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen pro Jahr vorsieht, wird dagegen die Unterscheidung zwischen probatorischen und normalen Sitzungen nicht gemacht. Bei einigen Versicherung ist dann auch ein ausführlicher Therapieantrag erforderlich. Oft reicht hier die ärztliche Bescheinigung einer einschlägigen Diagnose aus.

Besonders bei manchen Beihilfestellen kann es vorkommen, dass sich diese gegen die Durchführung von bis zu 5 probatorischen Sitzungen bei jeweils unterschiedlichen Behandlern wehren. Sie berufen sich darauf, dass die Beihilfevorschriften nur pauschal von 5 zu gewährenden probatorischen Sitzungen sprechen (ohne diese Formulierung auf einen oder mehrere Behandler zu beziehen). Die betreffenden Kostenträger stellen sich also auf den Standpunkt, dass es sich um eine Gesamtzahl handelt und nicht darum, dass man pro "ausprobiertem" Therapeuten bis zu 5 finanzierte Sitzungen beanspruchen darf. Diese Auslegung widerspricht jedoch dem Sinn der Vorschriften. Denn wenn ein Patient (oder der Therapeut, er hat auch das Recht "nein" zu sagen) erst nach 5 probatorischen Sitzungen zu dem Ergebnis kommt, dass beide Partner doch nicht zueinander passen, hätte der Patient keinerlei weitere Chancen mehr, einen neuen Therapeuten kennen zu lernen. Andererseits kann man verstehen, dass ein Kostenträger skeptisch wird, wenn der gleiche Patient Rechnungen über 40 probatorische Sitzungen bei 8 verschiedenen Behandlern einreicht. Sofern Sie nicht zu dieser Personengruppe gehören, sollten Sie widersprechen, wenn Ihnen eine Beihilfestelle die Erstattung von probatorischen Sitzungen bei unterschiedlichen Behandlern verweigert.

Bei manchen Privatversicherungen sehen die Verträge vor, dass pro Kalenderjahr lediglich eine bestimmte Zahl von Psychotherapiesitzungen bezahlt wird (z.B. 20 oder 30 Sitzungen). Zwischen probatorischen und regulären Sitzungen wird dann meist kein Unterschied gemacht. Wer also in einem solchen Fall mehrere Therapeuten mit jeweils 5 probatorischen Sitzungen "ausprobiert", verbraucht allein dadurch möglicherweise schon sein gesamtes "Jahreskontingent" und muss mit der eigentlichen Therapie dann bis zum nächsten Jahr warten oder die Behandlung selbst bezahlen.