Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Wie lange wird die Behandlung dauern?

 

Nach den  Krankenkassen-Richtlinien ist das Behandlungsziel auf die wirtschaftlich günstigste Weise zu erreichen. Ob dies im Rahmen

-      einiger "Kriseninterventionen",

-      mehrerer "Orientierungsgespräche",

-      der so genannten 5 probatorischen Sitzungen,

-      einer Kurzzeittherapie (25 Behandlungseinheiten),

-      einer Langzeittherapie (50 Behandlungseinheiten),

-      einer Paar-, Familien- oder Gruppentherapie,

-      einer Teilnahme an dem von mir angebotenen Modellprojekt "ambulante psychosomatische Rehabilitation" oder

-      einer von Ihnen allein zu finanzierenden „Selbsterfahrung“

möglich ist, zeigt oft erst der Behandlungsverlauf. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zunächst eine Kurzzeittherapie zu beantragen, die sich bis zur 20. Behandlungseinheit immer noch in eine Langzeittherapie umwandeln lässt, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Entscheidend für die Dauer ist auf jeden Fall die Intensität Ihrer Mitarbeit und Ihre Bereitschaft, neue Erfahrungen zu machen bzw. eingespielte Muster Ihres Verhaltens zu verändern. Wenn es an letzterem fehlt, wird die Behandlung ewig dauern oder sollte wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg rechtzeitig beendet werden.

Entscheidend für die Dauer der Behandlung ist nicht zuletzt Ihr Anliegen: Wenn es um die Lösung eines klar umrissenen Konflikts geht und Sie im Grunde über alle dafür nötigen Kompetenzen bereits verfügen, kann der Erfolg oft sehr viel schneller erzielt werden, als wenn es vor allem darum geht, Ihnen noch fehlende Kompetenzen überhaupt erst zugänglich zu machen, also an Ihrer Persönlichkeit zu arbeiten. Mitunter ist es auch ähnlich wie in der Schule: Wenn vereinbarte "therapeutische Hausaufgaben" nicht gemacht werden, dauert alles eben etwas länger-

Nicht zuletzt hängt die Dauer einer Behandlung auch von formalen Bedingungen ab. So haben manche Privatversicherte einen Tarif, der Ihnen pro Jahr nur 20 Therapiesitzungen zugesteht. Werden in einem solchen Fall mehr als 20 Sitzungen benötigt, kann sich allein aus formalen Gründen die Behandlung über zwei Jahre erstrecken. Leider habe ich besonders auch bei Privatversicherungen die Erfahrung gemacht, dass Bewilligungen oft unnötig lange auf sich warten lassen, was den Behandlungsfortschritt ebenfalls verzögert.