Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Haben Depressive ein Recht auf Tod?

USA. Diese provokative Frage stellt C. P. Leeman. Der amerikanische Psychiater verweist auf Fälle, in denen schwer depressive Patienten auf ihr Recht pochten, auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten zu können. Sie änderten diese Haltung jedoch, nachdem sich die Depression gebessert hatte.

     Depressionen werden besonders leicht übersehen, wenn schwere körperliche Erkrankungen das Bild beherrschen. Dann können sich Außenstehende (wie zum Beispiel Richter) gut in den Kranken versetzen und nachvollziehen, dass er in einer solchen Situation nicht weiter leben möchte. Dabei verkennen sie jedoch, dass Depressionen auf Grund von Denkstörungen („Pseudodemenz“) und affektiven Einflüssen vernünftiges Urteilen extrem erschweren. So kommt es, dass Außenstehende vor allem ihre eigenen Vorstellungen auf den Kranken projezieren.

Nach Ansicht von Leeman lässt sich das aufgezeigte Dilemma nicht grundsätzlich lösen. Wichtig ist es, bei körperlich schwer Kranken immer an die Möglichkeit einer Depression zu denken. Dann kann man dem Patienten raten, sich versuchsweise auf eine Behandlung der Depression einzulassen, bevor er definitive Entscheidungen trifft. Außerdem ist es hilfreich, die grundsätzlichen Werte des Patienten in Erfahrung zu bringen, bevor es zu Krisen kommt. Schließlich sollte man sich auch immer nach dem Stand der zwischenmenschlichen Beziehungen des Patienten erkundigen. Denn oft fördert ein Mangel an menschlicher Verbundenheit den Wunsch zu sterben.

C. P. Leeman: Depression and the right to die. General Hospital Psychiatry 1999 (21) 112-115