USA. Diese provokative
Frage stellt C. P. Leeman. Der amerikanische Psychiater verweist auf Fälle,
in denen schwer depressive Patienten auf ihr Recht pochten, auf
lebenserhaltende Maßnahmen verzichten zu können. Sie änderten diese
Haltung jedoch, nachdem sich die Depression gebessert hatte.
Depressionen werden
besonders leicht übersehen, wenn schwere körperliche Erkrankungen das
Bild beherrschen. Dann können sich Außenstehende (wie zum Beispiel
Richter) gut in den Kranken versetzen und nachvollziehen, dass er in einer
solchen Situation nicht weiter leben möchte. Dabei verkennen sie jedoch,
dass Depressionen auf Grund von Denkstörungen („Pseudodemenz“) und
affektiven Einflüssen vernünftiges Urteilen extrem erschweren. So kommt
es, dass Außenstehende vor allem ihre eigenen Vorstellungen auf den
Kranken projezieren.
Nach
Ansicht von Leeman lässt sich das aufgezeigte Dilemma nicht grundsätzlich
lösen. Wichtig ist es, bei körperlich schwer Kranken immer an die Möglichkeit
einer Depression zu denken. Dann kann man dem Patienten raten, sich
versuchsweise auf eine Behandlung der Depression einzulassen, bevor er
definitive Entscheidungen trifft. Außerdem ist es hilfreich, die grundsätzlichen
Werte des Patienten in Erfahrung zu bringen, bevor es zu Krisen kommt.
Schließlich sollte man sich auch immer nach dem Stand der
zwischenmenschlichen Beziehungen des Patienten erkundigen. Denn oft fördert
ein Mangel an menschlicher Verbundenheit den Wunsch zu sterben.
C. P. Leeman:
Depression and the right to die. General Hospital Psychiatry 1999 (21)
112-115
|