Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Kleiner Scheidungshelfer

25 Hinweise für den Fall einer Trennung
und/oder Scheidung


copyright: www.bilderbox.de

von Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges (Bergisch Gladbach)
– unter Mitarbeit von Dr. med. Dr. jur. Herbert Mück (Köln)


Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges
(zur Großansicht hier anklicken)

Vorbemerkung:  Der Kleine Scheidungshelfer soll im Fall der Trennung informieren und Hilfestellung leisten. Ziel ist es, eine einverständliche Lösung im Sinne eines positiven Neuanfanges zu erreichen. Dies spart Zeit – ein aufwendiges und langes Scheidungsverfahren wird vermieden – und Kosten. Nach meiner Erfahrung haben sich viele Mandanten nach einer einvernehmlichen Scheidung und mit ein  wenig Abstand voneinander wieder freundschaftlich verstanden.


1.   Geduld üben: Im Fall einer Trennung kann man sich in der Regel nicht sofort scheiden lassen. Grundsätzlich setzt die Einleitung des Scheidungsverfahrens voraus, dass man ein Jahr lang „getrennt von Tisch und Bett“ lebt. Trennung im Rechtssinne erfordert dreierlei:

(a)  Die häusliche Gemeinschaft darf nicht mehr bestehen,

(b)  ein Ehegatte muss den Willen haben, diese nicht wieder herzustellen und

(c)  ein Ehegatte muss das Motiv haben, die häusliche Gemeinschaft deshalb nicht herstellen zu wollen, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt: § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB: “Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er   die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt“.  

2.   Sichtbare Verhältnisse schaffen: Die Trennung wird in der Regel durch den Auszug eines Ehepartners aus der ehelichen Wohnung / dem ehelichen Haus vollzogen. Es kommt nicht darauf an, wann sich wer wo bei dem Einwohnermeldeamt abmeldet. Ein Getrenntleben ist - unter engen Voraussetzungen - auch innerhalb der ehelichen Wohnung / dem ehelichen  Haus möglich, § 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn eine strikte Trennung der Lebensbereiche durchgeführt und eingehalten wird.

3.   Schriftlich dokumentieren: In mehrfacher Hinsicht ist es hilfreich, wenn Sie untereinander schriftlich festhalten: „Wir leben seit dem .... voneinander getrennt“.

  1. Den Gang der Dinge kennen und akzeptieren: Das Scheidungsverfahren dauert regelmäßig mehrere Monate, ein ¾ Jahr ist realistisch. Es gibt auch streitige Verfahren, die sich über Jahre hinziehen. 

5.   Das zuständige Gericht ermitteln: Zunächst ist das Amtsgericht - Familiengericht - örtlich   zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten gemeinsam zusammen leben. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Eheleute mit den Kindern lebt. Ist dies nicht gegeben, so ist sodann das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten zuletzt gelebt haben, wenn einer der Partner noch dort wohnt.

6.   Die Kosten errechnen: Was kostet die Scheidung? Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Anwalt! Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sie sind feststehend. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren für die „reine“ Scheidung berechnen sich nach dem Streitwert, der sich aus dem addierten, jeweils dreifachen monatlichen Nettoein-kommen der Eheleute (mindestens € 2.500,00) zuzüglich des Wertes für den Versorgungsausgleich ( € 1.000,00 / € 2.000,00 ) ergibt. Geht es daneben auch um Unterhalt (12-facher Monatsbetrag), Zugewinn (Höhe der Ausgleichsforderung) etc., steigen Streitwert und Kosten. Einen Kostenrechner finden Sie unter: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php

7.   Eigene Interessen nicht aufs Spiel setzen: Es besteht die Möglichkeit, sich nur mit einem Anwalt zu scheiden lassen. Ratsam ist dies generell nicht, denn das Verfahren beinhaltet komplexe rechtliche Fragestellungen. Aus Gründen der Waffengleichheit ist es ratsam, zwei Anwälte einzuschalten. Bedenken Sie hierbei folgendes: Der Anwalt kann nur einen Auftraggeber vertreten, nimmt dessen Interessen zu 100 Prozent wahr und kann und darf nicht die Interessen des anderen Beteiligten vertreten. 

8.   „Kampf um Kinder“ vermeiden: Wenn Sie Kinder haben, verbleibt es fast immer bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Heutzutage wird nur noch in seltenen Ausnahmefällen einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Nähere Informationen finden Sie auf meiner Homepage unter der Rubrik Sorgerecht. Im Internet finden Sie unter www.sorgerecht.de  nützliche Links und Diskussionsforen, in denen man Erfahrungen austauschen kann.

9.   Vom Fortbestand der Elternbeziehung ausgehen: Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, hat ein verbrieftes  Recht, seine Kinder zu sehen, ein Besuchs- und Umgangsrecht. Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 2 haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil   beeinträchtigt oder erschwert. Nach § 1626 III Satz 1 BGB gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Der Umgang des Vaters (oder der Mutter) mit dem Kind ist grundsätzlich nicht mehr vom guten Willen der Mutter (oder des Vaters) abhängig.

10. Sich über Unterhaltsregelungen informieren: Am häufigsten stellt sich nach der Trennung die Frage nach der Finanzierung des weiteren Lebens. Als Folge des Auseinanderfallens in zwei Haushalte entstehen erhöhte Kosten. Nur wenige Gesetze regeln den Unterhalt. Diese sind auch recht allgemein gehalten. Überwiegend wird das Unterhaltsrecht durch die Rechtsprechung geformt. Deren Vereinheitlichung dienen Tabellen, Schlüssel und Quoten.

11. Modellrechnung erstellen: Bei dem Unterhalt gilt es zunächst zu klären, wie hoch der Bedarf des Berechtigten ist. Sodann ist nach dem „unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen“ des Verpflichteten zu fragen. Maßstab für die Höhe des Unterhaltes ist grundsätzlich der Lebensstandard, den die Ehegatten bisher hatten, die „ehelichen Lebensverhältnisse“.

12. Sich bei der Unterhaltsberechnung fachliche Beratung gönnen: Zur Ermittlung des Kindesunterhalts gibt (für den Köln / Düsseldorfer Raum!) die Düsseldorfer Tabelle Auskunft: www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm.Wichtig: Errechnen Sie sich nicht selbst den Unterhalt! Nur der Fachmann kann die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen. Oft kommt es zu Über- oder Unterzahlungen, weil die Tabelle falsch angewendet wird.

13. Das „Unterhaltschaos“ entwirren: Beim Ehegattenunterhalt ist streng zu unterscheiden zwischen dem Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt, da diese an verschiedene Tatbestände anknüpfen. Auch hier gilt erst Recht: Errechnen Sie sich nicht selbst den Unterhalt! Die Rechtslage ist komplex. Als allgemeine Richtschnur gilt: Nach Abzug des Kindesunterhaltes bemisst sich die Höhe des Unterhaltes nach 3/7 der Differenz der Nettoeinkünfte.

14. Weitere Helfer kennen (insbesondere in Rentenfragen): Betreffs der von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften werden diese automatisch im Scheidungsverfahren im Rahmen des Versorgungsausgleiches auseinandergesetzt. Soweit in etwa gleich hohe Anwartschaften erzielt wurden oder die Ehe nur kurz war, kann man den Versorgungsausgleich durch einen Vergleich vor Gericht ausschließen. Für Fragen zur Rente gibt es bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Rentenversicherung der Arbeiter (LVA), die Institution des „Versichertenältesten“. An diesen können Sie sich - vor Ort - generell bei Fragen zu Ihrer Rente wenden. Im Internet finden Sie Rentenberater bei der BfA unter: www.bfa.de, bei der LVA zum Suchbegriff Beratungsstellen unter www.lva.de.

15. Regelungen des Zugewinnausgleichs kennen und berücksichtigen: Hinsichtlich des während der Ehe erworbenen Vermögens, Erbschaften, Schenkungen etc. wird im Scheidungsverfahren im Rahmen des Zugewinnausgleiches dieses auseinandergesetzt. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns erst in dem Moment, in dem das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde, also nach einem Jahr des Getrenntlebens. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Stichtag per notarieller Vereinbarung früher zu legen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf meiner Homepage unter Eheverträge.

16. Einen geeigneten Anwalt finden: Im Internet können Sie über die Seite des Deutschen Anwaltsvereines unter www.anwaltauskunft.de oder bei dem Anwalt-Suchservice, einem gewerblichen Anbieter, unter www.anwalt-suchservice.de einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe finden, der sich schwerpunktmäßig mit diesem Rechtsgebiet befasst. Telefonisch erhalten   Sie bei der örtliche Rechtsanwaltskammer oder dem örtlichen Anwaltsverein Auskunft.

17. Ratgeberliteratur studieren: 

(a) "Scheidungsratgeber" von Sigrid Born, Nicole Würth, erschienen im Uebereuter Wirtschaftsverlag, "WISO"-Reihe, November 2003,                             

(b) "Die Scheidung nach neuem Recht" von Eva M. von Münch, DTV-Beck, Januar 2002,              

(c) "Scheidungsratgeber von Frauen für Frauen" von Gabriele Bechler-Minack u. a., Rowohlt Taschenbuch Juni 2002,                                                                                                   

(d) "Scheidungsratgeber von Männern für Männer" von Christian Buchholz, Peter Loycke, Rowohlt Taschenbuch, März 2003

18. Steuerrechtlichen Fragen klären: Im Jahr der Trennung können sich die Ehegatten noch gemeinsam veranlagen lassen, die gewählten Steuerklassen behalten. Die Kosten für die Scheidung und Unterhaltszahlungen für den Partner sind zum Teil als Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater oder die Anwendung eines guten Steuerprogrammes ist zu empfehlen.

19. Durch Mitarbeit Kosten verringern: Bewohnen Sie ein gemeinsames Haus, so machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, ob das Haus verkauft werden soll, von einem der Eheleute allein bewohnt werden soll und der andere ausgezahlt wird etc. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über den Wert Ihrer Kapitallebensversicherung. Das Scheidungsverfahren wird erheblich beschleunigt und die Kosten werden grundsätzlich niedriger gehalten, wenn man sich im Vorfeld der eigentlichen Scheidung über die Verteilung des Vermögens einigen kann.

20. Kinder „heraushalten“: Wohlgemeinter Hinweis eines erfahrenen Richters bem hiesigen Gericht: „Ich scheide Sie als Partner, nicht als Eltern“. Wenn Sie Kinder haben, halten Sie diese aus Ihren partnerschaftlichen Schwierigkeiten heraus. Streiten Sie nicht vor ihnen.  Nehmen Sie keinen Einfluss auf sie und teilen Sie ihnen mit, dass sie nichts mit der Trennung zu tun haben. Reden Sie vor den Kindern nicht schlecht über den anderen Elternteil.

21. Auf Schuldzuweisungen verzichten und nach „Lösungen“ suchen: Schuldzuweisungen bringen nichts. „Schuld“ sind immer beide, wenn es zur Trennung kommt. Anschließend hat jeder von beiden das Recht, sich einen neuen Partner zu suchen. Trennungen beziehungsweise Scheidungen liegt fast immer eine lange Entwicklung und die Erkenntnis zugrunde, dass man sich (leider und dauerhaft) nicht mehr versteht. Gehen Sie also vernünftig und so „lösungsorientiert“ wie nur irgend möglich miteinander um.

22. Die Fakten akzeptieren und auf Selbstvorwürfe verzichten: In unserer heutigen Gesellschaft ist die Ehe in der Regel nicht mehr auf Lebenszeit angelegt (obwohl das Gesetz dies vorsieht: § 1353 Abs. 1 BGB und man sich dies ja vorgenommen und versprochen hatte ...).

23. Sich mit Gleichbetroffenen austauschen: Im Internet existieren zahlreiche Foren zum Thema Trennung, Scheidung etc. (www.scheidungsfamilie.de, www.alleinerziehend.de, www.vaeter-notruf.de). Die Kirchengemeinden in Ihrer Stadt haben Beratungsstellen und bieten Gesprächskreise an. Entnehmen Sie Ihrer örtlichen Tagespresse Termine, in denen sich in Selbsthilfegruppen Betroffene austauschen. 

24. Zur Ruhe kommen: In der akuten Trennungsphase ist es ratsam, Ruhe einkehren zu lassen. Ein beschädigtes Schiff kann man nicht im Sturm reparieren! Sie haben immer die Chance, sich zu versöhnen. Dafür hat der Gesetzgeber das Trennungsjahr vorhergesehen, aber dies geht nicht auf Biegen und Brechen.

25. Kein Nachteil ohne Vorteil: Wenn Sie wieder alleine sind, können Sie sich wieder mehr auf sich selbst besinnen, eine Auszeit von der Beziehung / Beziehungen nehmen: Jedes Ende ist auch ein neuer Anfang. 


HaftungsausschlussJeder Rechtsfall ist individuell zu beurteilen, Gesetze werden laufend geändert und es ergehen eine Fülle neuer Gerichtsentscheidungen täglich. Ich bitte daher um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die jederzeitige Aktualität und Richtigkeit des Inhalts übernommen werden kann. Die Darstellung enthält daher keine verbindliche Rechtsauskunft, diese würde voraussetzen, dass alle Umstände des Einzelfalles bekannt sind. Jegliche Haftung durch die Nutzung ist ausgeschlossen. Für weiterführende Links wird ebenso keinerlei Haftung übernommen.

© 2005 Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges