Wer denkt in guten Zeiten
schon daran, dass eine Beziehung auch einmal enden kann? Dabei ist eine
solche Perspektive heutzutage durchaus "normal". Scheuen Sie sich also
nicht, gemeinsam zu besprechen, ob Sie nicht in einem Ehevertrag möglichen
Konflikten langfristig vorbeugen wollen. Viele Menschen fällt ein solcher
Schritt ähnlich schwer wie das Verfassen eines Testaments (was ja auch
sehr sinnvoll sein kann!). Beide Dokumente verdeutlichen nämlich dem
Verfasser, wie befristet das Meiste in diesem Leben ist.
Im folgenden finden Sie das Muster eines
Ehevertrages, das ich Herrn
Rechtsanwalt
Jörg Schrewentigges verdanke. Zugegeben: Es ist in
Juristendeutsch verfasst. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Auch
wenn ein Ehevertrag der notariellen Form bedarf, heißt dies nicht, dass
man ihn auch umgangssprachlicher formulieren kann.
Muster eines
Ehevertrages für die Zeit des Getrenntlebens der Eheleute
Vor dem unterzeichnenden
Notar in ...
erschienen
1.
Frau
2.
deren Ehemann
Die Erschienenen wiesen
sich dem Notar gegenüber aus durch Vorlage ihrer Personalausweise.
Die Erschienenen
erklärten:
A.
Vorbemerkung
(1)
Wir haben am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... die Ehe
miteinander geschlossen.
(2)
Wir besitzen beide die deutsche Staatsangehörigkeit.
(3)
Wir haben bisher einen Ehevertrag nicht errichtet und leben daher in
gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft
(4)
Aus unserer Ehe ist ein Sohn / eine Tochter hervorgegangen, nämlich ...
Er / Sie lebt ... Seine / Ihre Beziehungen
zu und seine Ansprüche an uns werden in dieser Urkunde nicht geregelt und
nicht berührt.
(5)
Wir leben seit dem ... getrennt. Aus Anlass des Getrenntlebens und für den
Fall einer zukünftigen rechtskräftigen Scheidung wollen wir Vereinbarungen
nach näherer Maßgabe dieser Urkunde treffen, insbesondere den Güterstand
der Gütertrennung vereinbaren, eine Vermögensauseinandersetzung vornehmen
sowie Unterhaltsregelungen treffen.
Was unser beiderseitiges Vermögen
betrifft, so haben wir eine gemeinsame Bewertung zum ... einverständlich
getroffen. Dabei soll es bleiben, diese einverständliche Regelung liegt
den nachfolgend vorgenommenen Einzelregelungen zugrunde.
B.
Wir schließen hiermit folgende Vereinbarungen:
I.
Wir schließen folgenden
Ehevertrag:
§ 1
(1)
Wir vereinbaren hiermit, dass für unsere Ehe mit Wirkung vom heutigen Tag
der Güterstand der
GÜTERTRENNUNG
gemäß § 1414 BGB gelten und jede
Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen sein soll.
(2)
Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung die mit dem
gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft verbundenen Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 und
1369 BGB, ein Ausgleich des Zugewinns nach Maßgabe der §§ 1372 ff BGB
sowie der erhöhte gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten nach
Maßgabe des § 1371 BGB verfallen.
(3)
Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen können bei der Scheidung der
Ehe nicht zurückgefordert
werden, wobei die Ehegatten den Fortbestand der Ehe nicht als
Geschäftsgrundlage betrachten. Damit ist klargestellt, dass Zuwendungen
eines Ehegatten an den anderen in diesem Vertrag nach Erfüllung bestehen
bleiben, auch dann, wenn es zur Scheidung der Ehe kommen sollte.
(4)
Der Zugewinnausgleichsanspruch der Erschienenen zu 1 gegenüber dem
Erschienenen zu 2 ist von den
Erschienenen einverständlich ermittelt und auf .... einverständlich
festgestellt worden.
§ 2
(1)
Wir beantragen die Eintragung der Gütertrennung in das für unseren
jeweiligen Wohnsitz zuständige
Güterrechtsregister, behalten uns jedoch die Bestimmung für die
Einreichung des Antrages vor.
(2)
Der beurkundende Notar wird beauftragt, den Antrag auf Eintragung in das
Güterrechtsregister dem
zuständigen Amtsgericht einzureichen, sobald auch nur einer von uns ihn
darum schriftlich ersucht.
(3)
Unser beiderseitiges Vermögen ergibt sich aus dem Inhalt dieser Urkunde
soweit nachfolgend zu Ziffer II aufgeführt.
(4)
Mit der Umschreibung des Immobilieneigentums, wie in Abschnitt B, Ziffer
II dieser Urkunde geregelt und
der Befriedigung des restierenden Zugewinnausgleichsanspruchs der
Erschienenen zu 1 gegenüber dem Erschienenen zu 2 in Höhe von ... sind
sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Erschienenen auf
Ausgleich des Zugewinns abgegolten. Die Erschienenen verzichten hiermit
wechselseitig auf jegliche etwa über die vorstehenden oder nachfolgenden
Vereinbarungen hinausgehenden, in der Vergangenheit entstandenen,
Ansprüche auf Ausgleich des Zugewinns.
II.
Wir schließen folgenden
AUSEINANDERSETZUNGSVERTRAG:
§ 1
Die Erschienenen sind
zu je ½ Miteigentumsanteil eingetragene Eigentümer des im Grundbuch des
Amtsgerichts .... wie folgt verzeichneten Grundbesitzes: ...
1.
Frau ... überträgt dem dies annehmenden Herrn ihren hälftigen
Miteigentumsanteil am vorbezeichneten
Grundbesitz ....
2.
Die Beteiligten geben den Verkehrswert des Grundbesitzes mit ... an, so
dass sich ein Übertragungswert
von ... zu Gunsten von Frau ... ergibt.
§ 2
Die Erschienenen sind zu je ½ Anteil
eingetragene Eigentümer des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts ...
verzeichneten Wohnungseigentums ...
Dies vorausgeschickt,
vereinbaren die Beteiligten:
1.
Herr ... überträgt der dies annehmenden Frau seinen hälftigen
Miteigentumsanteil am
vorbezeichneten
Wohnungseigentum ...
2.
Die Beteiligten geben den Verkehrswert des Miteigentumsanteils am
Wohnungseigentum
mit ... an.
Die Beteiligten erklärten
sodann folgende Verrechnung:
Der Zahlungsanspruch von Frau aus der
Grundstücksübertragung zu vorstehend § 1 dieser Urkunde in Höhe von ...
wird mit dem Zahlungsanspruch von Herrn aus der Wohnungsübertragung gemäß
§ 2 dieser Urkunde teilweise verrechnet, so dass ein restlicher Anspruch
von Herrn in Höhe von ... verbleibt.
Dieser Betrag wird verrechnet mit dem
einverständlich zwischen den Beteiligten festgelegten
Zugewinnausgleichsanspruch von Frau zu I § 1 (4) dieser Urkunde, so dass
ein Zugewinnausgleichsanspruch von Frau gegenüber Herr in Höhe von ...
verbleibt.
§ 3
Herr verpflichtet sich,
an Frau zum Ausgleich ihres Zugewinnausgleichsanspruches nach der zwischen
ihnen vorgenommenen Auseinandersetzung hinsichtlich des
Immobilienvermögens in den vorstehenden §§ 1 und 2
... EUR
in drei gleichen
halbjährlich zu leistenden Raten zu zahlen.
Die erste Rate ist fällig am 01. Des auf die
Rechtskraft des Scheidungsurteils folgenden Monats, die weiteren Raten
sechs bzw. zwölf Monate nach diesem Datum.
Kommt Herr mit einer
Rate länger als 10 Tage in Rückstand, ist der gesamte dann noch
geschuldete Restbetrag sofort fällig und mit ..... % zu verzinsen.
Frau verzichtet auf eine dingliche Sicherung
ihres Zahlungsanspruches.
Herr unterwirft sich wegen der vorstehenden
Zahlungsverpflichtung Frau gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Frau kann jederzeit ohne
Nachweis der das Entstehen und die Fälligkeit der Forderungen begründenden
Tatsachen vollstreckbare Ausfertigungen dieser Urkunde erteilt werden.
§ 4
Der beurkundende Notar hat die Erschienenen
belehrt, dass vor rechtskräftiger Scheidung der Ehe auf
Unterhaltsansprüche während der Trennung nicht verzichtet werden kann. Die
Erschienenen erklären, auf Einzelheiten der Unterhaltsregelung während der
Trennungszeit zwischen ihnen zu verzichten. Sie bestätigten einander, dass
die zwischen ihnen unmittelbar getroffenen Regelungen wie bisher bis zur
etwaigen rechtskräftigen Scheidung ihrer Ehe beibehalten werden sollen.
§ 5
Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung
ihrer Ehe verzichten die Erschienenen gegenseitig auf alle
Nachscheidungsunterhaltsansprüche und nehmen diesen Verzicht wechselseitig
an.
§ 6
Vereinbarungen über den
Versorgungsausgleich im Sinne der §§ 1587 ff BGB im Falle der Scheidung
der Ehe wollen die Erschienenen nicht treffen. Für den
Versorgungsausgleich sollen die gesetzlichen Vorschriften gelten.
§ 7
Die Erschienen
erklärten, dass die Hausratsteilung zwischen ihnen weitestgehend erfolgt
ist, sofern sie noch nicht erfolgt ist, werden die Erschienenen eine
einverständliche Regelung treffen.
III.
Schlussbestimmungen
§ 1
Die Erschienenen bestätigen, dass durch die
Vereinbarungen in dieser Urkunde sämtliche wechselseitigen Ansprüche auf
Ausgleich des Zugewinns ausgeglichen sind.
§ 2
Die Erschienenen sind darüber einig, dass die
in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen als Scheidungsfolgenregelung
im Sinne von § 630 ZPO gelten. Die in dieser Urkunde getroffenen
Vereinbarungen sollen dementsprechend Rechtsbestand behalten, gleichviel,
ob die Erschienenen dauernd getrennt leben, ihre Ehe rechtskräftig
geschieden wird oder nicht.
§ 3
Die mit der Errichtung dieser Urkunde
verbundenen Notarkosten tragen die Erschienenen je zur Hälfte.
Die mir der Durchführung dieser Urkunde
insbesondere im Bereich der Immobilienübertragung entstehenden Notar- und
Gerichtskosten trägt der jeweilige Erwerber des Immobilieneigentums.
Kosten, die den Erschienenen durch jeweilige
anwaltliche Inanspruchnahme zur Errichtung dieser Urkunde entstanden sind,
trägt jeder der Erschienenen selbst.
§ 4
Sollten einzelne Bestimmungen der in dieser
Urkunde getroffenen Vereinbarungen oder in dieser Urkunde abgeschlossenen
Verträge ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen und Verträge nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen andere vereinbart
werden, die unter Berücksichtigung des im übrigen unveränderten Inhalts
der getroffenen Vereinbarungen und Verträge der ursprünglich
beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Die Erschienenen sind verpflichtet, am Zustandekommen solcher
Ersatzbestimmungen mitzuwirken. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei der
Durchführung der in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen und
abgeschlossenen Verträge ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden.
Beruht die Unwirksamkeit der in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen
und abgeschlossenen Verträge auf einem darin angegebenen Maß der Leistung
oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das den Bestimmungen am
nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.
§ 5
Die Erschienenen nehmen
alle in dieser Urkunde abgegebenen Erklärungen wechselseitig an.
§ 6
Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser
Urkunde beim Grundbuchamt getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie in
gleicher Weise zurückzunehmen sowie Eintragungsbewilligungen und
Eintragungsanträge gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben.
Diese Niederschrift wurde in Gegenwart des
Notars den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und
dem Notar eigenhändig, wie folgt, unterschrieben
gez.: Herr
gez.: Frau
gez.: Notar |