Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Prüfer darf mürrisch dreinblicken

   
Wer bei einer mündlichen Prüfung durchfällt, kann schwerlich einen unfreundlichen Prüfer für den eigenen Misserfolg verantwortlich machen. Selbst wenn der Prüfer bei falschen Antworten gar Grimassen schneidet, bleibt die Prüfung gültig. Das hat jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden (Az. 2 K 1410/05).
Geklagt hatte eine angehende Steuerberaterin. Gemeinsam mit drei weiteren Prüflingen hatte sie an der mündlichen Steuerberaterprüfung teilgenommen. Während die drei Mitbewerber die Prüfung erfolgreich meisterten, fiel die Frau glatt durch - und machte dafür einen der Prüfer verantwortlich. "Während meines Kurzvortrages hat der Mann immer Grimmassen gezogen", behauptete sie vor Gericht. Das habe sie irritiert und völlig aus dem Konzept gebracht.
"Alles gut und schön, ihre Beschwerde ist aber zwecklos", meinten die Richter. Denn: "Es prüfen nun einmal Menschen und keine Maschinen." Bei falschen oder abwegigen Antworten müsse man immer mit solchen Reaktionen rechnen. Ein mürrisch dreinblickender Prüfer verhält sich rechtlich also völlig korrekt und verstößt nicht gegen die für eine Prüfung maßgebenden Verfahrensbestimmungen.

Quelle: www.deutsche-anwaltshotline.de