Wer bei einer mündlichen Prüfung durchfällt,
kann schwerlich einen unfreundlichen Prüfer für den eigenen Misserfolg
verantwortlich machen. Selbst wenn der Prüfer bei falschen Antworten gar
Grimassen schneidet, bleibt die Prüfung gültig. Das hat jetzt das
Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden (Az. 2 K 1410/05).
Geklagt hatte eine angehende Steuerberaterin. Gemeinsam mit drei
weiteren Prüflingen hatte sie an der mündlichen Steuerberaterprüfung
teilgenommen. Während die drei Mitbewerber die Prüfung erfolgreich
meisterten, fiel die Frau glatt durch - und machte dafür einen der
Prüfer verantwortlich. "Während meines Kurzvortrages hat der Mann immer
Grimmassen gezogen", behauptete sie vor Gericht. Das habe sie irritiert
und völlig aus dem Konzept gebracht.
"Alles gut und schön, ihre Beschwerde ist aber zwecklos", meinten die
Richter. Denn: "Es prüfen nun einmal Menschen und keine Maschinen." Bei
falschen oder abwegigen Antworten müsse man immer mit solchen Reaktionen
rechnen. Ein mürrisch dreinblickender Prüfer verhält sich rechtlich also
völlig korrekt und verstößt nicht gegen die für eine Prüfung maßgebenden
Verfahrensbestimmungen.
Quelle:
www.deutsche-anwaltshotline.de |