Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hermann Kues: "Eltern junger
Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld" - Bundesrat billigt heute Gesetz
zur Stärkung des Engagements junger Menschen in Freiwilligendiensten aller
Generationen - Kindergeld wird auch rückwirkend gezahlt
Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller
Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt. Neben dem
Einsatz für den Freiwilligendienst müssen die Kinder allerdings auch die
übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen. So darf ihr
Einkommen zum Beispiel die Grenze von 7.680 Euro im Jahr
2009 nicht überschreiten. Damit gelten für den
Freiwilligendienst aller Generationen künftig in Bezug auf das Kindergeld
dieselben Voraussetzungen wie beispielsweise für das Freiwillige Soziale Jahr.
Die Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.
"Junge Menschen, die sich mit hohem Zeiteinsatz und Elan
für andere engagieren, verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung.
Dazu gehören nicht nur attraktive Angebote für junge Menschen wie die
Freiwilligendienste aller Generationen, sondern auch, dass sich die
Bereitschaft zum Engagement nicht negativ im Familienbudget auswirken darf.
Deswegen bin ich sehr froh, dass wir jetzt mit dem neuen Gesetz die
finanziellen Rahmenbedingungen deutlich verbessern", sagt der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Hermann Kues.
Der neue Freiwilligendienst aller Generationen ist im
Januar unter dem Motto "Engagement schlägt Brücken" gestartet. Das Programm
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Budget
von 24,75 Millionen Euro. Die Vielfalt des Engagements spiegelt sich in der
bundesweiten Auswahl der 46 Leuchtturmprojekte wieder:
Generationsübergreifende Teams treiben zum Beispiel Sport, bauen eine
Medienwerkstatt in Osnabrück auf, führen Kinder- und Jugendliche durch neue
Schulmodelle an bürgerschaftliches Engagement in Berlin und Mainz heran. Aber
auch Einsätze als Familienpaten oder zur Begleitung in Hospizen und
Pflegeheimen sind möglich. Die Freiwilligen investieren mindestens acht
Stunden wöchentlich über mindestens sechs Monate. Damit die Freiwilligen auf
ihren Einsatz im jeweiligen Fachgebiet ausreichend vorbereitet sind, stellt
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusätzliche 3
Millionen Euro über die Länder bereit. Beim Aufbau und der Organisation der
Freiwilligenprojekte werden die Kommunen von mobilen Teams unterstützt. Dafür
erhalten die Länder 6,9 Millionen Euro. Außerdem werden 2.000 kommunale
Internetplattformen eingerichtet, über die Interessenten mit ein paar
Mausklicks ein passendes Angebot in ihrer Region finden können.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.freiwilligendienste-aller-generationen.de
< http://www.freiwilligendienste-aller-generationen.de>.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de < mailto:poststelle@bmfsfj.bund.de>
Internet:
http://www.bmfsfj.de
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