| |
Tipps für einen guten Start
in die Fahrradsaison
|
|
Bonn, 16. März 2006..
Mit den ersten Sonnenstrahlen besinnen sich viele Freizeitradler wieder
ihres Drahtesels, der im Keller überwintert hat. Damit die Freude an dem
praktischen, umweltfreundlichen und preisgünstigen Fortbewegungsmittel,
das ganz nebenbei auch noch fit macht bzw. hält, lange erhalten bleibt,
sollten Radler einige Grundsätze zu ihrer Sicherheit beherzigen, denn
schließlich birgt das Gefährt ohne Knautschzone auch massive Risiken:
Für das Jahr 2005 ist eine Zunahme der Fahrradunfälle mit
Personenschaden um mehr als 7% auf über 75.000 Unfälle zu erwarten.
Die Zahl der auf deutschen
Straßen getöteten Radfahrer ist mit voraussichtlich über 540 Toten sogar
um mehr als 20% gestiegen. Daher empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht
jedem Radfahrer, vor Antritt der Fahrt erst einmal die
Sicherheitsstandards des eigenen Zweirads zu checken. |
|
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben
sind folgende Ausstattungsteile: 2 voneinander unabhängige Bremsen für
Vorder- und Hinterrad, weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn,
rote Schlussleuchte mit Rückstrahler mit integrierter Standlichtfunktion
hinten, Dynamo, rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren, vier
Speichenreflektoren – so genannte Katzenaugen – oder retroreflektierende
weiße Streifen an den Rädern und – nicht zu vergessen – eine helltönende
Klingel. Während die Standlichtfunktion für das Rücklicht bei neuen
Rädern vorgeschrieben ist, ist es für vorne leider noch nicht Standard,
jedoch ist es für die Verbesserung der Sicherheit dringend zu empfehlen.
Voraussetzung für sicheres Radfahren ist es auch, dass das Rad auf die
Größe des Fahrers eingestellt ist: Sitzt man auf dem Sattel, sollte man
mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden berühren können.
Fahrradhelme können die Sicherheit erhöhen und sind – wenn es denn dann
doch zum Sturz kommen sollte – oft lebensrettend. Denn fast 70% der
Radfahrer erleiden bei Unfällen Kopfverletzungen. Das sollte jeden davon
überzeugen, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Beim Kauf sollte nicht die
Optik entscheiden. Wichtig ist, dass der Helm ein Prüfzeichen trägt.
Zudem sollte er nicht mehr als 500 Gramm wiegen, bequem sein und nicht
wackeln oder rutschen. Achten Sie auch darauf, dass er ausreichend
belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet ist.
Vielfach sind bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden die
Zweiradfahrer Mitverursacher. Das belegt, dass so mancher Radfahrer
allzu nachlässig mit der Straßenverkehrsordnung umgeht – und damit seine
Gesundheit und den Führerschein riskiert. Die wichtigsten Ge- und
Verbote für Radfahrer im Überblick:
Fahrradwege: Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese
von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das
Rechtsfahrgebot.
Straßennutzung: Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße
benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren,
Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Radweg fahren.
Beleuchtung: In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die
Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die
Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren.
Telefonieren: Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem
Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben.
Ampel: Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet muss mit einem
Bußgeld in Höhe von 50 Euro und Punkten in Flensburg rechnen.
Geschwindigkeit: Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre
Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass
sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit von 5-7 km/h halten sollten.
Alkohol am Lenker: Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim
Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall
verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins
rechnen. Quelle: Deutsche Verkehrswacht e. V. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|