Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

E-Mail: kontakt@dr-mueck.de (Keine Beratungen per Telefon oder E-Mail!) - Gerne können Sie diese Seite verlinken!

 

Web www.dr-mueck.de

Home
Nach oben
Impressum/Vorwort
Stichwortverzeichnis
Neues auf dieser Website
Angst / Phobie
Depression + Trauer
Scham / Sozialphobie
Essstörungen
Stress + Entspannung
Beziehung / Partnerschaft
Kommunikationshilfen
Emotionskompetenz
Selbstregulation
Sucht / Abhängigkeit
Fähigkeiten / Stärken
Denkhilfen
Gesundheitskompetenzen
Selbsthilfe+Gesundheitstipps
Krisenintervention
Therapeuten-Suche
Über die Praxis Dr. Mück
Konzept+Methoden
Erfahrungsberichte
Lexikon/Häufige Fragen
Innovationen / Praxisforschung
Wissenschaftsinformationen
Gesundheitspolitik
Infos auf Russisch
English Version
 

 


Tipps für einen guten Start in die Fahrradsaison

 
Bonn, 16. März 2006.. Mit den ersten Sonnenstrahlen besinnen sich viele Freizeitradler wieder ihres Drahtesels, der im Keller überwintert hat. Damit die Freude an dem praktischen, umweltfreundlichen und preisgünstigen Fortbewegungsmittel, das ganz nebenbei auch noch fit macht bzw. hält, lange erhalten bleibt, sollten Radler einige Grundsätze zu ihrer Sicherheit beherzigen, denn schließlich birgt das Gefährt ohne Knautschzone auch massive Risiken: Für das Jahr 2005 ist eine Zunahme der Fahrradunfälle mit Personenschaden um mehr als 7% auf über 75.000 Unfälle zu erwarten. Die Zahl der auf deutschen Straßen getöteten Radfahrer ist mit voraussichtlich über 540 Toten sogar um mehr als 20% gestiegen. Daher empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht jedem Radfahrer, vor Antritt der Fahrt erst einmal die Sicherheitsstandards des eigenen Zweirads zu checken.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind folgende Ausstattungsteile: 2 voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn, rote Schlussleuchte mit Rückstrahler mit integrierter Standlichtfunktion hinten, Dynamo, rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren, vier Speichenreflektoren – so genannte Katzenaugen – oder retroreflektierende weiße Streifen an den Rädern und – nicht zu vergessen – eine helltönende Klingel. Während die Standlichtfunktion für das Rücklicht bei neuen Rädern vorgeschrieben ist, ist es für vorne leider noch nicht Standard, jedoch ist es für die Verbesserung der Sicherheit dringend zu empfehlen.

Voraussetzung für sicheres Radfahren ist es auch, dass das Rad auf die Größe des Fahrers eingestellt ist: Sitzt man auf dem Sattel, sollte man mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden berühren können.

Fahrradhelme können die Sicherheit erhöhen und sind – wenn es denn dann doch zum Sturz kommen sollte – oft lebensrettend. Denn fast 70% der Radfahrer erleiden bei Unfällen Kopfverletzungen. Das sollte jeden davon überzeugen, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Beim Kauf sollte nicht die Optik entscheiden. Wichtig ist, dass der Helm ein Prüfzeichen trägt. Zudem sollte er nicht mehr als 500 Gramm wiegen, bequem sein und nicht wackeln oder rutschen. Achten Sie auch darauf, dass er ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet ist.

Vielfach sind bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden die Zweiradfahrer Mitverursacher. Das belegt, dass so mancher Radfahrer allzu nachlässig mit der Straßenverkehrsordnung umgeht – und damit seine Gesundheit und den Führerschein riskiert. Die wichtigsten Ge- und Verbote für Radfahrer im Überblick:

Fahrradwege: Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot.

Straßennutzung: Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Radweg fahren.

Beleuchtung: In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren.

Telefonieren: Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben.

Ampel: Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro und Punkten in Flensburg rechnen.

Geschwindigkeit: Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 5-7 km/h halten sollten.

Alkohol am Lenker: Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht e. V.