Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Antidepressive Medikamente nur gezielt einsetzen

DGKJP-Stellungnahme zur Verordnung von SSRI

Viele Kinder- und Jugendpsychiater haben in den letzten Jahren bei depressiven Kindern und Jugendlichen so genannte Selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer (SSRI) verordnet und zum Teil gute Ergebnisse erzielt, obwohl sie nicht für eine Behandlung junger Patienten zugelassen sind (off-label-use). Für Aufsehen haben einzelne Studien gesorgt, die von einer erhöhten Anzahl suizidaler Handlungen, aber keiner erhöhten Selbstmordrate bei Jugendlichen berichten, die SSRI genommen haben. Hierzu nimmt die DGKJP wie folgt Stellung:

„Auf Grund der schwierigen Verordnungssituation in Deutschland, unkritischer Pressereaktionen und zunehmend verunsicherter Eltern ist es der DGKJP ein Anliegen, sich zur Behandlungsindikation mit SSRI im Kindes- und Jugendalter zu äußern. Für die Indikation Zwangsstörung ist auch in Deutschland ein SSRI-Präparat zugelassen. Bei Angststörungen ist die Datenlage zwar weniger exzellent, aber auch hier mehren sich die Hinweise für eine wirksame Behandlungsmöglichkeit mit SSRI. Ähnliches gilt für die Therapie von Ängsten im Rahmen posttraumatischer Belastungsstörungen, so dass hier nur die Frage der Behandlung depressiver Störungen im Kindes- und Jugendalter zur Diskussion steht.

Empfehlungen für die klinische Praxis

Bezüglich der Entscheidung für eine Behandlung mit SSRI muss zwischen zwei unterschiedlichen Ausgangssituationen differenziert werden:

a)         Fortführung einer bereits begonnenen Behandlung

Bei Jugendlichen mit Depression, die bisher gut auf die Behandlung mit SSRI angesprochen haben, sollte die Medikation keinesfalls abrupt abgebrochen werden. Nach der derzeitigen Datenlage wurden auch in der Phase des Absetzens parasuizidale Handlungen und Suizidversuche beobachtet. Vielmehr sollte eine Güterabwägung in einem gemeinsamen Gespräch mit Patient und Sorgeberechtigtem erfolgen. Zeigte die bisherige Therapie keine oder nur geringe positive Effekte, wäre ein langsames „Ausschleichen“ unter gezielter Beobachtung zu empfehlen.

b)         Neubehandlungen von depressiven Störungen

Für eine medikamentöse Behandlung depressiver Störungen sind generelle Empfehlungen zurzeit kaum möglich. Es sollte eine grundsätzliche Abwägung zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen Alternativen stattfinden. Im Einzelfall sollte die Entscheidung für ein bestimmtes Medikament mit dem Sorgeberechtigten und dem Betroffenen genau besprochen, begründet und dokumentiert werden. Der Vergleich von pharmakoepidemiologischen Daten aus Deutschland und den USA zeigt auf, dass SSRI in Deutschland wesentlich zurückhaltender rezeptiert werden. Es kann daher von größerer Vorsicht in Deutschland ausgegangen werden, wobei vor dem Hintergrund der derzeitigen Datenlage gewarnt werden sollte, ganz auf diese wertvolle Behandlungsmöglichkeit zu verzichten.

Stärkere staatliche Einflussnahme

Folgerungen für die künftige Zulassung von Psychopharmaka bei Kindern und Jugendlichen: Die Schwierigkeit bei der Verordnung von SSRI im Kindes- und Jugendalter macht deutlich, dass die Problematik des off-label-Gebrauchs von Medikamenten in Deutschland und anderswo nicht gelöst ist. Hier sind nicht nur verstärkte Bemühungen der Industrie, sondern auch des Staates zu fordern. Erste wichtige Schritte zur Initiierung klinischer Studien sind durch die Initiative des BMBF und der DFG erzielt worden. Berücksichtigt man die führende Rolle der amerikanischen Zulassungsbehörde, muss auch für Deutschland und Europa die Möglichkeit einer stärkeren staatlichen Einflussnahme zum Wohle von schutzbedürftigen Patienten, insbesondere unserer Kinder und Jugendlichen, gefordert werden.“

Die vollständige Stellungnahme kann auf der Internetseite der DGKJP (www.dgkjp.de) eingesehen werden.

Quelle: DKJP