Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Anregungen für Epilepsie-Betroffene
(Teil 2)


Vermutlich lesen Sie diese Zeilen, weil begründeter Verdacht besteht, dass Sie unter einer „Epilepsie“ leiden. Die im folgenden zusammengestellten Anregungen wollen Ihnen helfen, mit einer solchen Diagnose gut umzugehen. Sie ersetzen nicht den individuellen ärztlichen Rat und die immer gebotene ärztliche Betreuung!

Bezugspersonen informieren

Scheuen Sie sich nicht, ausgewählte Angehörige, Freunde und Arbeitskollegen über Ihre Erkrankung aufzuklären. Sollten diese einmal einen Anfall erleben, werden sie sich nicht unnötig sorgen, sondern besser in der Lage sein, Ihnen gezielt und vernünftig zu helfen. Lehrer sollten immer über eine Epilepsie ihrer Schüler informiert sein. Das gilt auch für Arbeitgeber, falls die Anfälle die Arbeitsleistung oder das Unfallrisiko beeinflussen. Ansonsten brauchen Sie keinesfalls jedem die Diagnose mitteilen, da Vorurteile und Unsicherheiten gegenüber Anfallskranken noch immer verbreitet sind.

Sich im Verkehr verantwortungsvoll verhalten

Glücklicherweise sind epileptische Anfälle am Steuer insgesamt selten. Dennoch können Anfallsleiden die Fahrtauglichkeit einschränken oder ganz ausschließen. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn Anfälle ständig wiederkehren. Für Fahrtauglichkeit spricht dagegen, wenn drei bis sechs Monate nach einem einmaligen Anfall kein weiterer mehr aufgetreten ist. Im eigenen Interesse und aus Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen sollten Sie alle Fragen zur Fahrtauglichkeit eingehend mit einem Facharzt besprechen und in Zweifelsfällen lieber auf das Führen eines Fahrzeugs verzichten.

Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe aufnehmen

In den meisten größeren Städten gibt es mittlerweile auch Selbsthilfegruppen für Epilepsie-Betroffene. Adresse erhalten Sie von Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen, der örtlichen Presse, dem paritätischen Wohlfahrtsverband, neurologischen Kliniken, der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS: www.nakos.de) oder durch das Internet (z. B. www.epilepsie-selbsthilfe.de und www.epilepsie.sh). In Selbsthilfegruppen erleben Sie, dass Sie mit Ihrem Problem nicht allein sind. Sie erfahren, wie Gleichbetroffene schwierige Situationen bereits gemeistert haben, und lernen so, ihre Krankheit zu akzeptieren und mit ihr leben. Durch die wachsende Kompetenz im Umgang mit der Epilepsie wird auch Ihr Selbstvertrauen wachsen. Viele Selbsthilfegruppen kooperieren mit Ärzten, die durch Vorträge und Fragestunden die Arbeit der Gruppe unterstützen.

Internetinformationen und –kontakte nutzen

Das Internet entwickelt sich auch für Patienten mit Epilepsie immer mehr zu einer hilfreichen Informations- und Kontaktquelle. Davon profitieren nicht zuletzt Betroffene, die kaum mobil sind oder sehr abgelegen wohnen. Sie finden im Internet „Foren“, in denen sie sich mit Gleichbetroffenen austauschen können (z. B. unter www.epilepsie-online.de, einem Internet-Angebot, das vom Kölner „Epilepsie-Netzwerk“ gestaltet wird). Nützliche Informationen zum Thema Epilepsie finden Sie auch unter folgenden Adressen: www.epilepsien.de, www.izepilepsie.de.

Vernünftig Sport treiben

Grundsätzlich können und sollen auch Epilepsie-Betroffene Sport treiben, da dies Wohlbefinden, Selbstvertrauen und soziale Kontakte wesentlich steigern kann. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten. So sollten Sie auf folgende Sportarten grundsätzlich verzichten: Boxen, Bungeespringen, Fallschirmspringen, Flugsport, Gebirgsklettern, Gleitschirmfliegen, Klettern, Motorsport, Schießen, unbeaufsichtigtes Schwimmen, Skiabfahrtslauf, Skispringen, Surfen und Tiefseetauchen. Die meisten anderen Sportarten lassen sich in aller Regeln ausüben, wenn entsprechende Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden (z. B. Begleitung und Aufsicht beim Schwimmen, Benutzung einer Schwimmwesten, Tragen eines Fahrradhelms) oder sich die Sportpraxis den Besonderheiten der Erkrankung anpassen lässt. Da sich beim Sport vermehrt saure Stoffwechselprodukte ansammeln, besteht nicht die Gefahr, dass Sie durch verstärktes Atmen einen Anfall auslösen. Finden Sie selbst heraus, was Ihnen gut tut und was Sie besser unterlassen sollten.

Sexualleben weiter genießen

Epilepsie-Betroffene berichten häufiger über Beeinträchtigungen ihres Sexuallebens (z. B. des sexuellen Verlangens). Dabei ist nicht immer klar, woran es genau liegt: an der Grunderkrankung, den Medikamenten oder eigenen und fremden Reaktionen auf die Epilepsie. Meistens steht eine Epilepsie einem befriedigenden Sexualleben nicht im Wege, insbesondere wenn sich dieses im Rahmen einer stabilen Partnerbeziehung entfaltet. Anfälle werden durch Geschlechtsverkehr nicht häufiger ausgelöst als durch andere Aktivitäten. Beugen Sie möglichen Irritationen Ihres Intimpartners vor, indem Sie diesen über Ihr Gesundheitsproblem aufklären. Nutzen Sie die Möglichkeit, sexuelle Fragen mit einem Facharzt im Beisein Ihres Partners zu besprechen. Dabei kann es sinnvoll sein, auch die Sicherheit der gewählten Empfängnisverhütungsmethode zu klären. So kann es bei sogenannten Minipillen vorkommen, dass deren Wirkung durch einige Antiepileptika beeinträchtigt wird.

Flackerlicht vermeiden

5 Prozent aller Epilepsie-Betroffenen sind „fotosensibel“. Bei ihnen kann flackerndes Licht (z. B. defekte Neonröhren, Lichtreflexionen, Lichteffekte in Diskotheken) einen Anfall auslösen. Finden Sie heraus, ob Sie zu dieser Risikogruppe gehören, in dem Sie bei sich ein EEG mit Flickerlichtstimulation durchführen lassen. Beachten Sie einige Vorsichtsregeln, sofern Sie „fotosensibel“ sein sollten. Benutzen Sie beispielsweise zum Fernsehen Geräte mit hoher Bildwiederholungshäufigkeit (100-Hertz). Verdunkeln Sie den Fernsehraum nie komplett und halten Sie einen ausreichenden „Sicherheitsabstand“ zum Gerät (zwei bis drei Meter).

Schwerbehindertenausweis erwägen

Lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises beraten, wenn Sie schon über längere Zeit unter Epilepsie leiden. Wenn Sie einen festen Arbeitsplatz haben, können Sie dadurch z. B. in den Genuss zusätzlicher Urlaubstage und eines besonderen steuerlichen Freibetrags kommen. Andererseits fällt es Schwerbehinderten oft schwieriger, einen Arbeitsplatz zu finden.