Seit dem 1. Januar 2004 können alle gesetzlich
versicherten Personen zwischen Sachleistung (über die Versichertenkarte)
und Kostenerstattung wählen. Wer Kostenerstattung wählt, ist daran
mindestens ein Jahr gebunden und muss mit allen Gesundheitsanbietern in
Form der Kostenerstattung abrechnen. Dabei erstellt der Leistungsanbieter
(z.B. Arzt, Psychotherapeut) auf der Grundlage der "Gebührenordnung für
Ärzte" eine Rechnung, die vom Patienten zu bezahlen ist. Der Patient
reicht seine Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhält denjenigen
Betrag erstattet, den auch der Arzt von der Kasse erhalten hätte (wobei
die Krankenkasse allerdings noch eingesparte Verwaltungskosten abzieht,
was den Erstattungsbetrag verringert). Dieses Verfahren fördert die
Transparenz der Kostensituation und erleichtert den Beteiligten,
wirtschaftliche Kalkulationen. Bislang wird der Arzt nämlich nur mit
"Punkten" honoriert, deren genauen Wert er erst nach Monaten erfährt (oft
sinkt der Wert!). Umgekehrt erfährt der Patient, wie niedrig die von der
Krankenkasse entrichteten Honorare meist sind. Außerdem drohen dem Arzt
bei der Kostenerstattung keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen und keine
Regressdrohungen. Er kann verordnen, was sinnvoll erscheint. Im Rahmen der
Kostenerstattung hat der Patient den Status eines "Privatpatienten". Da
die gesetzlichen Krankenkassen von den Rechnungen der Leistungserbringer
oft nur vergleichsweise geringe Beträge erstatten, empfiehlt es sich
dringend, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, welche die
Differenzkosten übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen machen für die
Möglichkeit der Kostenerstattung keine Werbung, weil sie mit einem
erhöhten Aufwand verbunden sind und den Versicherten zeigen, wie wenig
letztlich bezahlt wird.
Beispiel 1: Von einem unabhängigen
Versicherungsmakler (
www.mbv-versicherungen.de ) wurde ich darauf aufmerksam gemacht,
dass eine ARAG-Zusatz-Versicherung die zusätzlichen Kosten von jährlich
bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen (erbracht von einem Arzt!)
übernimmt, soweit diese nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet
werden. Für einen 35-jährigen Mann (Stand: Sommer 2005) beträgt der
monatliche Beitrag 56,21 Euro und für eine 35-jährige Frau 78,75 Euro. Mit
diesen Beträgen ist man zudem bei ALLEN Ärzten, Heilpraktikern und
Hebammen zusatzversichert (also Privatpatient). Ohne Vorleistung der
gesetzlichen Kassen erstattet die Zusatzversicherung immer 30 Prozent.
Ein weiteres Beispiel (2) für eine solche
Zusatzversicherung entnehme ich der Ärzte-Zeitung vom 05.08.2004, das sich
auf ein Angebot der Axa
Krankenversicherung bezieht (Hinweis: Ich erhalte keine Provision!).
Danach erstattet die Axa 80 Prozent der Arztkosten, die nicht von der
Krankenkasse übernommen werden. Die Kunden der Axa müssen jedoch höchstens
im Jahr 500 Euro selbst zahlen. Ist dieser Vorbehalt ausgeschöpft, trägt
die Axa die gesamten nicht von der Kasse erstatteten Kosten. Die Prämie
soll derzeit (August 2004) für eine 30jährige Frau 100,91 Euro und für
einen gleichaltrigen Mann 69,18 Euro im Monat betragen. (Keine Gewähr!) |