Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Höhe des Arzthonorars
(Beispielsberechung von Oliver Frielingsdorf, Köln)
Quelle:
http://www3.univadis.de/static/ms/content.php?sbid=00f8c3c00a0e5c697f0d8b9bcd45fbdb_2&p=1

 

Dieser Beitrag ist leider nur für Fachleute verständlich, was auch schon viel aussagt:

In den meisten KVen ist die abrechenbare GKV-Leistung pro Zulassung auf 600.000-800.000 begrenzt (Quelle: regionale Honorar-Verteilungs-Verträge). Für Nordrhein gilt ein Durchschnittswert von 612.066 Punkten. Hinzu kommen (bei 800 Fällen/Quartal) 72.000 unbudgetierte Punkte aus der hausärztlichen Grundvergütung sowie 50.000 Punkte für Gesundheitsuntersuchungen und Früherkennung. Bei einem Auszahlungs-Punktwert zwischen 4 und 4,5 Cent ergibt dies ein GKV-Honorar von durchschnittlich € 120.000 / Jahr.

An Fixkosten stehen dagegen in der durchschnittlichen hausärztlichen Praxis zwei Vollzeitkräfte (€ 49.920 / Jahr), 100 m² Raum (€ 10.800 / Jahr), übliche Praxisausstattung (€ 15.000 / Jahr), Buchhaltung, Telefon, Versicherungen usw. (€ 9.900 / Jahr) – summa summarum also € 85.620 / Jahr (Quelle: Frielingsdorf - Statistik aus 226 Hausarztpraxen). Hinzu kommen variable Kosten von € 6,25 / Patient, bei 800 Scheinen also noch mal € 20.000 / Jahr. Als Entgelt für die ärztliche GKV-Leistung sowie für das nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko eines Freiberuflers verbleiben somit durchschnittlich € 14.000 / Jahr.

Folgerichtig können nach aktuellen Angabe der KBV in Deutschland heute rund 30.000 niedergelassene Ärzte (das ist etwa ein Drittel) keine Rücklagen mehr bilden. Diese Praxen haben aus Privat-Liquidationen und GKV-Honoraren gemäß KBV ein verfügbares Einkommen (nach Abzug von Praxiskosten, Versorgungswerk und Steuern) von unter € 2.000 pro Monat.