Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Drohender Arzneimittelregress - obwohl kaum etwas verordnet
Erhebliche Zweifel am Datenerfassungssystem von Apotheken und KVen!


In den 13 Jahren meiner Niederlassung habe ich schon viele Absurditäten ertragen müssen. Die neueste liegt seit gestern auf meinem Schreibtisch: Ich erfahre soeben, dass ich im Jahr 2005 mit meinen Verordnungen fast 70 Prozent über der „Richtsummengröße“ liege und daher mit einem Prüfungsverfahren rechnen muss. Absurd erscheint das Ganze, weil ich als ärztlicher Psychotherapeut so gut wie nichts verordne. Aufgrund meiner geringen Fallzahlen stelle ich Patienten mit Arzneimittelmustern ein und bitte dann mitbehandelnde Kollegen, die Verordnungen im Rahmen ihrer größeren Budgets zu übernehmen. Auf meine telefonische Rückfrage erfuhr ich von der zuständigen Abteilung der KV-Nordrhein, dass es durchaus vorkommen könne, dass beim Einlesen von Rezepten „Zahlendreher“ bei der Kassenarztnummer vorkommen, die dann eine falsche Zuordnung begründen. Von Seiten der KV könne man dies nicht überprüfen, da die Originalbelege bei den Krankenkassen verbleiben und erst im Rahmen eines möglichen Regresses angefordert werden. Nette Aussichten, die vermutlich nicht auf mich alleine zutreffen! Regelrecht erschütternd erscheint meine Erfahrung, weil ich mit Sicherheit nicht der einzige Betroffene bin und es sich bei anderen Kollegen um viel eindrucksvollere falsch zugeordnete Summen handeln wird. Aufgrund der größeren Fallzahlen ist dies dann weniger leicht zu erkennen als in meinem Fall. Ich befürchte, dass letztendlich Millionenbeträge auf die beschriebene Weise falsch erfasst und zugeordnet werden, von den unberechtigten Regressen gar nicht zu sprechen. Ich frage mich, warum wieder einmal nur wir Ärzte zur Qualitätssicherung „verdonnert“ werden, während Apotheken und Krankenkassen nicht einmal ihr Datenerfassungssystem ausreichend sicher gestalten müssen. Die hier beschriebene Erfahrung eignet sich für alle im Regress befindlichen Kollegen, um die Ihnen vorgehaltenen Zahlen begründet in Frage zu stellen. Auf mein Regressverfahren (es wird „nur“ um 700 – allerdings nie verordnete!! – Euro gehen) bin ich schon gespannt.

Köln, den 27.07.06