Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Irreführende Werbung mit "Kaffeefahrten"

Das betrügerische Spiel mit Worten - ein warnendes Beispiel für manipulative Kommunikation


Regelmäßig erhält fast jeder deutsche Haushalt eine "Gewinnmitteilung", beispielsweise mit der Überschrift "Sie Herr...... wurden als Bargeldgewinner gezogen.... Ein Mitarbeiter unserer Geschäftsleitung wird Ihnen im Rahmen einer kurzen informativen Gewinnshow Ihren Bargeldgewinn am.... auszahlen. Eine Seite weiter findet man oft Zusammenstellungen von Leistungen, die am betreffenden Tag geboten werden, teilweise mit dem Vermerk "kostenlos". Noch eine Seite weiter wird dann der "Hauptgewinn" beschrieben, z. B. 2.385.- Euro. Darunter steht "Diesen Hauptgewinn erhalten Sie als Gewinner garantiert in bar oder per Scheck ausgezahlt."

Diesen geschickt verpackten Formulierungen gehen immer wieder viele Menschen, vor allem ältere, auf den Leim. Sie übersehen folgende sprachlich geschickt verpackte bzw. versteckte Spitzfindigkeiten:

Der Werbetext unterscheidet zwischen "Bargeldgewinner" und "Hauptgewinn". Der Empfänger des Briefes wird als "Bargeldgewinner" begrüßt und beschrieben und übersieht leicht, dass "Bargeldgewinn" nicht unbedingt etwas mit "Hauptgewinn" zu tun hat. Dass hier ein deutlicher Unterschied gemacht wird, merkt man frühestens auf Seite 3. Dort wird erklärt, dass man nur als "Gewinner" die 2.385 Euro erhalten wird. Was bedeutet also die Mitteilung, dass man "als Bargeldgewinner gezogen wurde"? Das kann nur bedeuten, dass man auf jeden Fall noch lange nicht der "Gewinner" ist und dass man vielleicht 1 Euro oder 50 Cent als "Bargeldgewinn" erhalten wird, jedenfalls nicht die 2.385 Euro. Letzteres wird an keiner Stelle des Schreibens garantiert! Außerdem heißt es an einer anderen Stelle des Schreibens, dass nur "nominiert ist für die große Verlosung".

Hinter der so genannten "Gewinnshow" verbirgt sich fast immer eine Verkaufsveranstaltung. Das oft erwähnte Mittagessen und Frühstück wird auf einer Seite beschrieben, wo unter einzelnen Produkten (aber nicht unter den Mahlzeiten!) das Wort "kostenlos" steht. Der Schnellleser erhält so den Eindruck, dass natürlich auch die Mahlzeiten kostenlos sein werden. Das wird auch auf einer anderen Seite der Texte suggeriert, wo es heißt "Für Ihr leibliches Wohl im Restaurant ist reichlich gesorgt. Frühstück, Mittagessen. Freigetränk"." Auch hier wird dem Schnellleser nahe gelegt, alles sei kostenlos. Hinter "Mittagessen" steht aber ein Punkt ("."), was bedeutet, dass höchstens das Getränk kostenlos ist.

Außerdem soll der Teilnehmer seinen Personalausweis mitbringen, "denn er ist nominiert für unsere große Verlosung". Möglicherweise bezieht sich die für den Hauptgewinn registrierte Nummer 665810 auf den Ausweis. Wenn das so ist, braucht der Veranstalter vermutlich bei keiner einzigen seiner "Gewinnshows" befürchten, dass er den Hauptpreis aushändigen muss.

Tipp: Lesen Sie solche Texte Buchstaben für Buchstaben, um den wahren Sinn zu erschlüsseln. Sonst laufen Sie Gefahr, auf einer "Kaffeefahrt" finanziell ausgenommen zu werden und schwer enttäuscht (über das Geprelltsein um den Hauptgewinn) zurückzukehren.

Orientieren Sie sich im Internet unter Stichworten wie "Warnung, Gewinnspiele". Sie finden dort kritische Seiten, die sich mit den Tricks von "Kaffeefahrtveranstaltern" und ähnlichen Unternehmen kritisch auseinandersetzen, z. B. www.internetfallen.de