Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Wie verfahren Privatversicherungen mit Psychotherapie?


Privatversicherungen haben die Möglichkeit, die zu versichernden Risiken individuell mit Ihren Kunden auszuhandeln. Es gibt daher eine Vielfalt unterschiedlicher Tarife. Sie unterscheiden sich nicht nur von Versicherung zu Versicherung, auch ein und derselbe Versicherer bietet oft eine mitunter komplizierte Auswahl unterschiedlicher Tarife an. Jedenfalls kann man nicht als selbstverständlich davon ausgehen, dass Psychotherapie immer fester Bestandteil des Krankenversicherungstarifs ist.

Im allgemeinen findet man zwei deutlich unterscheidbare Modelle: Bei einem Modell bietet der Versicherer einen Leistungsumfang von bis zu 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr, die ohne besondere Formalitäten erstattet werden, sofern die Behandlung bei einem Arzt mit der erforderlichen Weiterbildung erfolgt (z.B. Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sonstiger Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychoanalyse). Das zweite für die Praxis bedeutsame Modell sieht vor, dass der Versicherer pro Jahr die erforderliche Zahl von Sitzungen trägt, sofern die Notwendigkeit der Behandlung vorher von ihm im Rahmen eines "Begutachtungsverfahrens" geprüft und genehmigt wurde. Die Begutachtung erfolgt in aller Regel durch einen Facharzt, der von der Versicherung speziell mit dieser Aufgabe betraut wurde. Hier ähnelt der Ablauf den entsprechenden Vorgängen in der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Beihilfe. Erwähnenswert ist noch, dass manche Tarife eine gestaffelte Leistungshöhe bzw. eine stufenweise Zunahme der Eigenbeteiligung des Versicherten vorsehen (z.B. Erstattung der ersten 20 Sitzungen zu 100 Prozent, der folgenden 20 Sitzungen zu 80 Prozent usw. bis zu einer bestimmten Maximalzahl von Sitzungen.