Privatversicherungen haben die Möglichkeit, die zu versichernden Risiken
individuell mit Ihren Kunden auszuhandeln. Es gibt daher eine Vielfalt
unterschiedlicher Tarife. Sie unterscheiden sich nicht nur von
Versicherung zu Versicherung, auch ein und derselbe Versicherer bietet oft
eine mitunter komplizierte Auswahl unterschiedlicher Tarife an. Jedenfalls
kann man nicht als selbstverständlich davon ausgehen, dass Psychotherapie
immer fester Bestandteil des Krankenversicherungstarifs ist.
Im allgemeinen findet man zwei deutlich unterscheidbare Modelle: Bei einem
Modell bietet der Versicherer einen Leistungsumfang von bis zu 20 oder 30
Sitzungen pro Jahr, die ohne besondere Formalitäten erstattet werden, sofern
die Behandlung bei einem Arzt mit der erforderlichen Weiterbildung erfolgt
(z.B. Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie, sonstiger Facharzt mit der Zusatzbezeichnung
Psychotherapie oder Psychoanalyse). Das zweite für die Praxis bedeutsame
Modell sieht vor, dass der Versicherer pro Jahr die erforderliche Zahl von
Sitzungen trägt, sofern die Notwendigkeit der Behandlung vorher von ihm im
Rahmen eines "Begutachtungsverfahrens" geprüft und genehmigt wurde. Die
Begutachtung erfolgt in aller Regel durch einen Facharzt, der von der
Versicherung speziell mit dieser Aufgabe betraut wurde. Hier ähnelt der Ablauf
den entsprechenden Vorgängen in der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der
Beihilfe. Erwähnenswert ist noch, dass manche Tarife eine gestaffelte
Leistungshöhe bzw. eine stufenweise Zunahme der Eigenbeteiligung des
Versicherten vorsehen (z.B. Erstattung der ersten 20 Sitzungen zu 100 Prozent,
der folgenden 20 Sitzungen zu 80 Prozent usw. bis zu einer bestimmten
Maximalzahl von Sitzungen.
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