Seit der
Neufassung des EBM 2008 werden probatorische Sitzungen (ca. 52 Euro) im
Vergleich zur regulären Therapiesitzungen (ca. 81 Euro) deutlich
schlechter honoriert. Diese angesichts des gleichen Leistungsumfangs (50
Minuten) unverständliche Diskrepanz gibt es bei Privatversicherten nicht.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zeichnet der erhebliche
unterschiedliche finanzielle Anreiz mit dafür verantwortlich, dass
gesetzlich Versicherte oft monatelang auf Erstgespräche warten müssen.
Denn bei gesetzlich Versicherten stellt sich derjenige Therapeut
wirtschaftlich gesehen deutlich besser, der einem einzelnen Patienten 50
reguläre Therapiesitzungen anbietet: Er oder sie erhält dafür deutlich
mehr Honorar (ca. 4.150 Euro) als jemand, der sich die zumindest
verwaltungstechnisch oft deutlich größere Mühe macht, 10 verschiedenen
Patienten jeweils 5 Erstgespräche einzuräumen (ca. 2.632,65 Euro). Er oder
sie erhält bei gleichem zeitlichem Engagement also schon bei 50
Zeiteinheiten ca. 1.418,75 Euro weniger.
Um diesen Missstand
zu ändern und so vermutlich die psychotherapeutische Versorgung in
Deutschland zu verbessern (schon Erstgespräche können entlasten!), habe
ich soeben (04.09.2013) bei Avaaz.org eine Petition eingereicht. Ich
hoffe, dass dort bis zur Konstituierung der neuen Bundesregierung genügend
Unterschriften gesammelt werden, so dass dem neuen oder designierten
Bundesgesundheitsminister die Petition so rechtzeitig überreicht werden
kann, dass das Anliegen noch Eingang in die Koalitionsvereinbarungen
findet.
Da es sich um ein
zentrales Anliegen von allen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
handeln dürfte, egal welcher Fachrichtung oder politischen Couleur, wäre ich
Ihnen sehr dankbar, wenn Sie – auch im eigenen Interesse - die Petition
unterzeichnen und meine Email an Kolleginnen und Kollegen und andere
Unterstützer (z.B. Familie, Freunde) weiterleiten könnten.
Klicken Sie auf diesen Link,
um mehr zu erfahren und zu unterzeichnen. Herzlichen Dank. |