Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Wann sind Doppelsitzungen zulässig und sinnvoll?


Einige Versicherungen, kassenärztliche Vereinigungen und auch manche Beihilfestellen orientieren sich immer noch an den auch in anderen Punkten schon veralteten „Psychotherapie-Richtlinien“ (siehe das Fehlen der "strukturbezogenen Psychotherapie"). Die Richtlinien sehen nur für Verhaltenstherapien in besonderen Fällen Doppelsitzungen vor. Diese Kostenträger ignorieren, dass die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit von Doppelsitzungen für den Bereich der Kassenmedizin schon lange als „Fehler“ gewertet wird und mittlerweile seit August 2006 offiziell durch den Bewertungsausschuss auch aufgehoben wurde. Doppelsitzungen sind im EBM jetzt ausdrücklich vorgesehen! Dies ist nachzulesen auf der Seite der „Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie“ (bitte bei Interesse anklicken!).

Heute besteht somit für Kassenpatienten (und damit für 90 Prozent aller Psychotherapie-Patienten!!) in allen drei anerkannten Behandlungsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit von Doppelsitzungen, ohne dass dies gegenüber der Krankenkasse sonderlich begründet werden muss (allerdings im Antrag an den Gutachter). Vor diesem Hintergrund gibt es keinerlei logischen oder fachlichen Grund mehr, dieses Behandlungsangebot lediglich noch Privatpatienten vorzuenthalten, nur weil deren Honorierung auf einem rund 20 Jahre alten Vertragswerk beruht und eine Novellierung der GOÄ vermutlich noch ewig auf sich warten lassen wird.

Zur Frage, ob die mit dem neuen EBM explizit eingeführte Möglichkeit von Doppelsitzungen diesbezüglich die "Psychotherapie-Richtlinien" modifiziert oder ob für letzteres eine ausdrücklich Bechlussfassung erforderlich ist, habe ich im August 2006 eine offizielle Anfrage an die KV Nordrhein gerichtet. Diese soll Ende des Jahres auf Bundesebene besprochen werden (Stand Mitte Oktober 2006). Über die Ergebnisse werde ich hier berichten, also schicken Sie mir bitte KEINE ANFRAGEN!

Ich selbst führe seit geraumer Zeit mit Erfolg insbesondere strukturbezogene Psychotherapie möglichst nur noch in Form von Doppelsitzungen durch. Da Patienten zu Beginn eines Treffens erfahrungsgemäß sehr aufgeregt sind, sich erst einmal Bewegendes „von der Seele sprechen“ müssen (um ruhiger zu werden) und dann ihre „Hausaufgaben“ erörtern wollen, bleibt für neue Impulse im Rahmen einer Einzelsitzung meist zu wenig Zeit. Gleichzeitig vergrößere ich den Abstand zwischen den therapeutischen Begegnungen auf 14 Tage. Denn ein konzeptueller Vorteil 14-täglicher Doppelsitzungen besteht darin, dass der Patient schon bald gehalten ist, über eine längere Zwischenzeit sich selbst zu "regulieren". Er lernt also schon frühzeitig, möglichst alleine zurecht zu kommen. Dabei hilft ihm die Möglichkeit, sich jederzeit per E-Mail beim Therapeuten rückzuversichern und zeitnah eine hilfreiche Rückmeldung zu erhalten. Dieses Konzept, das Hausaufgaben, persönliche Merkzettel („Therapeutische Rückmeldungen“) und schriftliche „Sitzungsfeedbacks“ des Patienten zu jeder Sitzung einschließt, hat sich bereits in vielen Behandlungen eindrucksvoll bewährt (siehe die entsprechende Studie unter www.praxisforschung.de/2005/Internettherapie_Einleitung.htm ). Mitunter macht diese Vorgehensweise es sogar möglich, durchweg teurere stationäre Behandlungen zu erübrigen, die sonst dringend indiziert wären. Leider erfordert dieses Konzept in jedem Einzelfall ein mühseliges Abstimmungsverfahren mit den Kostenträgern, da E-Mails als Element einer Psychotherapie bislang noch in keinem einzigen amtlichen Dokument aufgeführt werden.

Interessanterweise sind Doppelsitzungen auch wirtschaftlicher, da die Doppelsitzungen nach relativ kurzer Zeit nur noch in 14-täglichem Abstand erfolgen (während der anfänglichen oder einer späteren Krisenintervention vorübergehend wöchentlich), der Patient sehr viel rascher wieder arbeitsfähig wird und die bewilligte Gesamtsitzungszahl meist nicht mehr ausgeschöpft werden muss. Auch volkswirtschaftlich sind Doppelsitzungen ökonomischer, da nur halb so viele An- und Abfahrten, Wartezeiten und weniger Fehlzeiten durch Arztbesuche anfallen. Der Patient muss nicht mehr wöchentlich, sondern nur noch 14-täglich zum Arzt. Dieser Aspekt ist Versicherungen und Gutachtern leider meist völlig egal.