Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Eheverträge als Mittel der Konfliktprophylaxe

Wer denkt in guten Zeiten schon daran, dass eine Beziehung auch einmal enden kann? Dabei ist eine solche Perspektive heutzutage durchaus "normal". Scheuen Sie sich also nicht, gemeinsam zu besprechen, ob Sie nicht in einem Ehevertrag möglichen Konflikten langfristig vorbeugen wollen. Viele Menschen fällt ein solcher Schritt ähnlich schwer wie das Verfassen eines Testaments (was ja auch sehr sinnvoll sein kann!). Beide Dokumente verdeutlichen nämlich dem Verfasser, wie befristet das Meiste in diesem Leben ist.

Im folgenden finden Sie das Muster eines Ehevertrages, das ich Herrn Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges verdanke. Zugegeben: Es ist in Juristendeutsch verfasst. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Auch wenn ein Ehevertrag der notariellen Form bedarf, heißt dies nicht, dass man ihn auch umgangssprachlicher formulieren kann.

Muster eines Ehevertrages für die Zeit des Getrenntlebens der Eheleute

Vor dem unterzeichnenden Notar in ...

erschienen

1.      Frau

2.      deren Ehemann

Die Erschienenen wiesen sich dem Notar gegenüber aus durch Vorlage ihrer Personalausweise.

Die Erschienenen erklärten:

A.

Vorbemerkung

(1)   Wir haben am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... die Ehe miteinander     geschlossen.

(2)   Wir besitzen beide die deutsche Staatsangehörigkeit.

(3)   Wir haben bisher einen Ehevertrag nicht errichtet und leben daher in gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft

(4)   Aus unserer Ehe ist ein Sohn / eine Tochter hervorgegangen, nämlich ...

Er / Sie lebt ...   Seine / Ihre Beziehungen zu und seine Ansprüche an uns werden in dieser Urkunde nicht geregelt und nicht berührt.

(5)   Wir leben seit dem ... getrennt. Aus Anlass des Getrenntlebens und für den Fall einer zukünftigen rechtskräftigen Scheidung wollen wir Vereinbarungen nach näherer Maßgabe dieser Urkunde treffen, insbesondere den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren, eine Vermögensauseinandersetzung vornehmen sowie Unterhaltsregelungen treffen.

      Was unser beiderseitiges Vermögen betrifft, so haben wir eine gemeinsame Bewertung zum ... einverständlich getroffen. Dabei soll es bleiben, diese einverständliche Regelung liegt den nachfolgend vorgenommenen Einzelregelungen zugrunde.

B.

Wir schließen hiermit folgende Vereinbarungen:

                                                                    I.

     Wir schließen folgenden

Ehevertrag:

§ 1

 (1)   Wir vereinbaren hiermit, dass für unsere Ehe mit Wirkung vom heutigen Tag der Güterstand der

GÜTERTRENNUNG

      gemäß § 1414 BGB gelten und jede Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen sein soll.

(2)   Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung die mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verbundenen Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 und 1369 BGB, ein Ausgleich des Zugewinns nach Maßgabe der §§ 1372 ff BGB sowie der erhöhte gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten nach Maßgabe des § 1371 BGB verfallen.

(3)   Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen können bei der Scheidung der Ehe nicht  zurückgefordert werden, wobei die Ehegatten den Fortbestand der Ehe nicht als Geschäftsgrundlage betrachten. Damit ist klargestellt, dass Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen in diesem Vertrag nach Erfüllung bestehen bleiben, auch dann, wenn es zur Scheidung der Ehe kommen sollte.

(4)   Der Zugewinnausgleichsanspruch der Erschienenen zu 1 gegenüber dem Erschienenen zu 2 ist von den Erschienenen einverständlich ermittelt und auf .... einverständlich festgestellt worden.

§ 2

(1)   Wir beantragen die Eintragung der Gütertrennung in das für unseren jeweiligen Wohnsitz zuständige Güterrechtsregister, behalten uns jedoch die Bestimmung für die Einreichung des Antrages vor.

(2)   Der beurkundende Notar wird beauftragt, den Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister dem zuständigen Amtsgericht einzureichen, sobald auch nur einer von uns ihn darum schriftlich ersucht.

(3)   Unser beiderseitiges Vermögen ergibt sich aus dem Inhalt dieser Urkunde soweit nachfolgend zu Ziffer II aufgeführt.

(4)   Mit der Umschreibung des Immobilieneigentums, wie in Abschnitt B, Ziffer II dieser Urkunde geregelt und der Befriedigung des restierenden Zugewinnausgleichsanspruchs  der Erschienenen zu 1 gegenüber dem Erschienenen zu 2 in Höhe von ... sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Erschienenen auf Ausgleich des Zugewinns abgegolten. Die Erschienenen verzichten hiermit wechselseitig auf jegliche etwa über die vorstehenden oder nachfolgenden Vereinbarungen hinausgehenden, in der Vergangenheit entstandenen, Ansprüche auf Ausgleich des Zugewinns.

II.

Wir schließen folgenden

AUSEINANDERSETZUNGSVERTRAG:

§ 1

Die Erschienenen sind zu je ½ Miteigentumsanteil eingetragene Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts .... wie folgt verzeichneten Grundbesitzes: ...

1.      Frau ... überträgt dem dies annehmenden Herrn ihren hälftigen Miteigentumsanteil am  vorbezeichneten Grundbesitz ....

2.      Die Beteiligten geben den Verkehrswert des Grundbesitzes mit ... an, so dass sich ein Übertragungswert von ... zu Gunsten von Frau ... ergibt. 

 

§ 2

Die Erschienenen sind zu je ½ Anteil eingetragene Eigentümer des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts ... verzeichneten Wohnungseigentums ...

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Beteiligten:

1.      Herr ... überträgt der dies annehmenden Frau seinen hälftigen Miteigentumsanteil am

      vorbezeichneten Wohnungseigentum ...

2.      Die Beteiligten geben den Verkehrswert des Miteigentumsanteils am Wohnungseigentum

      mit ... an.

Die Beteiligten erklärten sodann folgende Verrechnung:

Der Zahlungsanspruch von Frau aus der Grundstücksübertragung zu vorstehend § 1 dieser Urkunde in Höhe von ... wird mit dem Zahlungsanspruch von Herrn aus der Wohnungsübertragung gemäß § 2 dieser Urkunde teilweise verrechnet, so dass ein restlicher Anspruch von Herrn in Höhe von ... verbleibt.

Dieser Betrag wird verrechnet mit dem einverständlich zwischen den Beteiligten festgelegten Zugewinnausgleichsanspruch von Frau zu I § 1 (4) dieser Urkunde, so dass ein Zugewinnausgleichsanspruch von Frau gegenüber Herr in Höhe von ... verbleibt.

§ 3

Herr verpflichtet sich, an Frau zum Ausgleich ihres Zugewinnausgleichsanspruches nach der zwischen ihnen vorgenommenen Auseinandersetzung hinsichtlich des Immobilienvermögens in den vorstehenden §§ 1 und 2

... EUR

in drei gleichen halbjährlich zu leistenden Raten zu zahlen.

Die erste Rate ist fällig am 01. Des auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils folgenden Monats, die weiteren Raten sechs bzw. zwölf Monate nach diesem Datum.

Kommt Herr mit einer Rate länger als 10 Tage in Rückstand, ist der gesamte dann noch geschuldete Restbetrag sofort fällig und mit ..... % zu verzinsen.

Frau verzichtet auf eine dingliche Sicherung ihres Zahlungsanspruches.

Herr unterwirft sich wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung Frau gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Frau kann jederzeit ohne Nachweis der das Entstehen und die Fälligkeit der Forderungen begründenden Tatsachen vollstreckbare Ausfertigungen dieser Urkunde erteilt werden.

§ 4

Der beurkundende Notar hat die Erschienenen belehrt, dass vor rechtskräftiger Scheidung der Ehe auf Unterhaltsansprüche während der Trennung nicht verzichtet werden kann. Die Erschienenen erklären, auf Einzelheiten der Unterhaltsregelung während der Trennungszeit zwischen ihnen zu verzichten. Sie bestätigten einander, dass die zwischen ihnen unmittelbar getroffenen Regelungen wie bisher bis zur etwaigen rechtskräftigen Scheidung ihrer Ehe beibehalten werden sollen.

§ 5

Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung ihrer Ehe verzichten die Erschienenen gegenseitig auf alle Nachscheidungsunterhaltsansprüche und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.

§ 6

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich im Sinne der §§ 1587 ff BGB im Falle der Scheidung der Ehe wollen die Erschienenen nicht treffen. Für den Versorgungsausgleich sollen die gesetzlichen Vorschriften gelten.

§ 7

Die Erschienen erklärten, dass die Hausratsteilung zwischen ihnen weitestgehend erfolgt ist, sofern sie noch nicht erfolgt ist, werden die Erschienenen eine einverständliche Regelung treffen.

III.

Schlussbestimmungen 

§ 1

Die Erschienenen bestätigen, dass durch die Vereinbarungen in dieser Urkunde sämtliche wechselseitigen Ansprüche auf Ausgleich des Zugewinns ausgeglichen sind.

§ 2

Die Erschienenen sind darüber einig, dass die in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen als Scheidungsfolgenregelung im Sinne von § 630 ZPO gelten. Die in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen sollen dementsprechend Rechtsbestand behalten, gleichviel, ob die Erschienenen dauernd getrennt leben, ihre Ehe rechtskräftig geschieden wird oder nicht.

§ 3

Die mit der Errichtung dieser Urkunde verbundenen Notarkosten tragen die Erschienenen je zur Hälfte.

Die mir der Durchführung dieser Urkunde insbesondere im Bereich der Immobilienübertragung entstehenden Notar- und Gerichtskosten trägt der jeweilige Erwerber des Immobilieneigentums.

Kosten, die den Erschienenen durch jeweilige anwaltliche Inanspruchnahme zur Errichtung dieser Urkunde entstanden sind, trägt jeder der Erschienenen selbst.

§ 4

Sollten einzelne Bestimmungen der in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen oder in dieser Urkunde abgeschlossenen Verträge ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen und Verträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen andere vereinbart werden, die unter Berücksichtigung des im übrigen unveränderten Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und Verträge der ursprünglich beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Erschienenen sind verpflichtet, am Zustandekommen solcher Ersatzbestimmungen mitzuwirken. Dasselbe soll dann gelten, wenn bei der Durchführung der in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen und abgeschlossenen Verträge ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden. Beruht die Unwirksamkeit der in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen und abgeschlossenen Verträge auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das den Bestimmungen am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten. 

§ 5

Die Erschienenen nehmen alle in dieser Urkunde abgegebenen Erklärungen wechselseitig an.

§ 6

Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser Urkunde beim Grundbuchamt getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie in gleicher Weise zurückzunehmen sowie Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträge gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben.

Diese Niederschrift wurde in Gegenwart des Notars den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig, wie folgt, unterschrieben

gez.: Herr

gez.: Frau

gez.: Notar