Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Kostenerstattung


Seit dem 1. Januar 2004 können alle gesetzlich versicherten Personen zwischen Sachleistung (über die Versichertenkarte) und Kostenerstattung wählen. Wer Kostenerstattung wählt, ist daran mindestens ein Jahr gebunden und muss mit allen Gesundheitsanbietern in Form der Kostenerstattung abrechnen. Dabei erstellt der Leistungsanbieter (z.B. Arzt, Psychotherapeut) auf der Grundlage der "Gebührenordnung für Ärzte" eine Rechnung, die vom Patienten zu bezahlen ist. Der Patient reicht seine Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhält denjenigen Betrag erstattet, den auch der Arzt von der Kasse erhalten hätte (wobei die Krankenkasse allerdings noch eingesparte Verwaltungskosten abzieht, was den Erstattungsbetrag verringert). Dieses Verfahren fördert die Transparenz der Kostensituation und erleichtert den Beteiligten, wirtschaftliche Kalkulationen. Bislang wird der Arzt nämlich nur mit "Punkten" honoriert, deren genauen Wert er erst nach Monaten erfährt (oft sinkt der Wert!). Umgekehrt erfährt der Patient, wie niedrig die von der Krankenkasse entrichteten Honorare meist sind. Außerdem drohen dem Arzt bei der Kostenerstattung keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen und keine Regressdrohungen. Er kann verordnen, was sinnvoll erscheint. Im Rahmen der Kostenerstattung hat der Patient den Status eines "Privatpatienten". Da die gesetzlichen Krankenkassen von den Rechnungen der Leistungserbringer oft nur vergleichsweise geringe Beträge erstatten, empfiehlt es sich dringend, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Differenzkosten übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen machen für die Möglichkeit der Kostenerstattung keine Werbung, weil sie mit einem erhöhten Aufwand verbunden sind und den Versicherten zeigen, wie wenig letztlich bezahlt wird.

Beispiel 1: Von einem unabhängigen Versicherungsmakler ( www.mbv-versicherungen.de )  wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass eine ARAG-Zusatz-Versicherung die zusätzlichen Kosten von jährlich bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen (erbracht von einem Arzt!) übernimmt, soweit diese nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Für einen 35-jährigen Mann (Stand: Sommer 2005) beträgt der monatliche Beitrag 56,21 Euro und für eine 35-jährige Frau 78,75 Euro. Mit diesen Beträgen ist man zudem bei ALLEN Ärzten, Heilpraktikern und Hebammen zusatzversichert (also Privatpatient). Ohne Vorleistung der gesetzlichen Kassen erstattet die Zusatzversicherung immer 30 Prozent.

Ein weiteres Beispiel (2) für eine solche Zusatzversicherung entnehme ich der Ärzte-Zeitung vom 05.08.2004, das sich auf ein Angebot der Axa Krankenversicherung bezieht (Hinweis: Ich erhalte keine Provision!). Danach erstattet die Axa 80 Prozent der Arztkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kunden der Axa müssen jedoch höchstens im Jahr 500 Euro selbst zahlen. Ist dieser Vorbehalt ausgeschöpft, trägt die Axa die gesamten nicht von der Kasse erstatteten Kosten. Die Prämie soll derzeit (August 2004) für eine 30jährige Frau 100,91 Euro und für einen gleichaltrigen Mann 69,18 Euro im Monat betragen. (Keine Gewähr!)