Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Psychiatrische Krankenpflege kann ab
1. Juli 2005 von Ärzten verordnet werden

 
Seit Freitag, 1. Juli 2005 haben die Versicherten Anspruch auf
Leistungen der psychiatrischen Krankenpflege. Diese Leistungen sollen
z. B. demente oder schizophrene Patienten bei der Einsicht in die
Behandlungsnotwendigkeit und in Krisensituationen unterstützen. Sie
werden vom Arzt verordnet und von Pflegediensten erbracht. Bisher war
allerdings unklar, auf welchem Formular der Arzt die Verordnung
ausstellen kann. Eigentlich sollte es ein neues Muster 12 P geben.
Allerdings konnte dazu nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den
Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) hergestellt werden.

   "Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben aufgrund
unserer Anfrage erklärt, dass die Verordnung der psychiatrischen
Krankenpflege durch die Ärzte vorläufig auf dem bisherigen Muster 12
erfolgt. Durch diese Klarstellung können die Versicherten die neue
Leistung ohne Verzögerung ab 1. Juli in Anspruch nehmen. Das begrüßen
wir ausdrücklich" so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Entscheidend ist
nicht der Vordruck, auf dem der Arzt die Verordnung ausstellt.
Entscheidend ist, dass die Patienten jetzt endlich die Leistungen der
psychiatrischen Krankenpflege erhalten, auf die sie lange genug
warten mussten." 

   Hintergrund der Verzögerung bei der Einführung des neuen Musters
12 P ist eine Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den
Datenschutz. Solange dessen Prüfung nicht abgeschlossen ist, soll
Muster 12 P nicht eingeführt werden. Es erscheint unwahrscheinlich,
dass dieses vor Beginn des folgenden Quartals (1. Oktober) passieren
wird.

   "Wenn die Prüfung des Musters 12 P durch den
Bundesdatenschutzbeauftragten dazu beiträgt, unnötige und rechtlich
nicht zulässige Angaben auf dem Verordnungsblatt zu vermeiden, wäre
dieses ein Gewinn für Patienten, Ärzte und Pflegedienste. Denn damit
wäre dem Datenschutz gedient und unnötige Bürokratie würde
verhindert" so Bernd Tews abschließend.