Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Presse-Stimmen - aus dem Pressespiegel der KV-NO


Betriebskrankenkassen stützen Restpunktwert

Der so genannte Restpunktwert für psychotherapeutische Leistungen beträgt auch im 4. Quartal 2004 bei Behandlungen von Versicherten der nordrheinischen Betriebskrankenkassen 3,3321 Cent. Die Betriebskrankenkassen (BKKen) stellen finanzielle Mittel zur Stützung des Restpunktwertes zur Verfügung. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein mit dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein Westfalen. „Ich begrüße die Haltung des Landesverbands der Betriebskrankenkassen“, sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Denn durch die Stützung sorgen die BKKen dafür, dass der Punktwert seit dem Jahr 2000 nicht unter 3,3321 Cent gesunken ist.

In Nordrhein arbeiten zurzeit rund 1.950 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie rund 460 überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte. Darüber hinaus sind in Nordrhein zirka 860 Ärzte niedergelassen, die eine psychotherapeutische Zusatzbezeichnung führen; sie erbringen in diesem Bereich Leistungen in unterschiedlichem Umfang.
Quelle Pressespiegel Nr. 86 vom 10.05.2005


Ärzte-Zeitung vom 10.05.2005

Psychotherapie für 0,17 Cent Punktwert: "Diese KV versagt"

Unmut in Nordrhein über Restpunktwert, der gegen Null geht / Neue Sonderregel: Bei 50 bis 90 Prozent antragspflichtiger Leistungen gibt es 3,3 Cent KÖLN (iss). Die Psychotherapie-Punktwerte sorgen in der KV Nordrhein weiter für Unruhe. Während die KVNo einen Mindestpunktwert von 5,0531 Cent zahlt, ist der Restpunktwert drastisch gefallen. Davon sind vor allem psychotherapeutisch tätige Ärzte betroffen.

In Nordrhein erhalten Psychotherapeuten den Mindestpunktwert, die mindestens 90 Prozent des Umsatzes mit antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen machen. Alle anderen erhalten den frei floatenden Restpunktwert. Er wird auch für nicht antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen ausgeschüttet. Der Restpunktwert ist im vierten Quartal bei den Ersatzkassen auf 0,3145 Cent gefallen, bei den Betriebskrankenkassen auf 0,1729 Cent. AOK und IKK hatten ihn für das dritte und vierte Quartal 2004 gestützt.

"Die Erhöhung des Mindestpunktwertes geht zu Lasten derer, die nicht unter die 90-Prozent-Regelung fallen", kritisiert Dr. Gabriele Friedrich-Meyer, Vorsitzende des NRW-Landesverbandes der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie. Für die Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin steht fest: "Die KVNo verschaukelt uns." Die KV sei schließlich für die Honorarverteilung zuständig, in den von den Kassen gezahlten Kopfpauschalen sei auch die Psychotherapie enthalten. Es sei inakzeptabel, gerade Leistungen wie die probatorische Sitzung kaum noch zu honorieren. "Das ist eine Ohrfeige für jedes Qualitätssicherungskonzept", sagt Friedrich-Meyer. ........

Der KVNo-Vorstand habe eine Sonderregelung beschlossen, um extreme Härten bei den ärztlichen Psychotherapeuten zu vermeiden. Danach bekommen alle Therapeuten, die 50 bis 90 Prozent antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen erbringen, einen Punktwert von 3,3 Cent. "Damit wollen wir eine existenzvernichtende Situation bei ärztlichen Psychotherapeuten vermeiden", sagt Hansen. Ärztin Friedrich-Meyer begrüßt die Maßnahme. Sie ändere aber nichts daran, daß die KV bei der Honorarverteilung versage. "Das Verhalten der KVNo könnte die Psychotherapeuten dazu bringen, selbst mit den Kassen über das Honorar verhandeln zu wollen. Diese KV vertritt uns nicht", sagt sie. Nach Verhandlungen mit der KVNo haben sich die Betriebskassen inzwischen bereiterklärt, den Restpunktwert für das 4. Quartal durch zusätzliche Mittel auf 3,3321 Cent zu stützen.


Quelle Deutsches Ärzteblatt vom 09.05.2005

Nordrhein: Betriebskrankenkassen unterstützen Restpunktwert

DÜSSELDORF. Die Betriebskrankenkassen in Nordrhein werden den so genannten Restpunktwert für psychotherapeutische Leistungen auch für das vierte Quartal 2004 unterstützen. Er beträgt daher auch für dieses Quartal bei Behandlungen von Versicherten der nordrheinischen Betriebskrankenkassen 3,3321 Cent. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein mit dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein Westfalen. Mit dem Restpunktwert werden die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen wie probatorische Sitzungen, Diagnostik und Anamnese vergütet. Dieser Punktwert ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Zum Beispiel betrugen die Restpunktwerte im dritten Quartal 2004 bei der Innungskrankenkasse (IKK) Nordrhein nur noch 0,06 Cent und bei der AOK Rheinland 0,3236 Cent. Folge: Für eine vollständige probatorische Sitzung erhielten Psychotherapeuten von der IKK 87 Cent Honorar, die AOK zahlte 4,69 Euro für die 50-minütige Sitzung.