Der so genannte Restpunktwert für psychotherapeutische
Leistungen beträgt auch im 4. Quartal 2004 bei Behandlungen von
Versicherten der nordrheinischen Betriebskrankenkassen 3,3321 Cent. Die
Betriebskrankenkassen (BKKen) stellen finanzielle Mittel zur Stützung des
Restpunktwertes zur Verfügung. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein mit dem Landesverband der
Betriebskrankenkassen Nordrhein Westfalen. „Ich begrüße die Haltung des
Landesverbands der Betriebskrankenkassen“, sagt Dr. Leonhard Hansen,
Vorsitzender der KV Nordrhein. Denn durch die Stützung sorgen die BKKen
dafür, dass der Punktwert seit dem Jahr 2000 nicht unter 3,3321 Cent
gesunken ist.
In Nordrhein arbeiten zurzeit rund 1.950 Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie rund
460 überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte. Darüber hinaus sind in
Nordrhein zirka 860 Ärzte niedergelassen, die eine psychotherapeutische
Zusatzbezeichnung führen; sie erbringen in diesem Bereich Leistungen in
unterschiedlichem Umfang.
Quelle Pressespiegel Nr. 86 vom 10.05.2005
Unmut in Nordrhein über Restpunktwert, der gegen Null geht
/ Neue Sonderregel: Bei 50 bis 90 Prozent antragspflichtiger Leistungen
gibt es 3,3 Cent KÖLN (iss). Die Psychotherapie-Punktwerte sorgen in der
KV Nordrhein weiter für Unruhe. Während die KVNo einen Mindestpunktwert
von 5,0531 Cent zahlt, ist der Restpunktwert drastisch gefallen. Davon
sind vor allem psychotherapeutisch tätige Ärzte betroffen.
In Nordrhein erhalten Psychotherapeuten den
Mindestpunktwert, die mindestens 90 Prozent des Umsatzes mit antrags- und
genehmigungspflichtigen Leistungen machen. Alle anderen erhalten den frei
floatenden Restpunktwert. Er wird auch für nicht antrags- und
genehmigungspflichtige Leistungen ausgeschüttet. Der Restpunktwert ist im
vierten Quartal bei den Ersatzkassen auf 0,3145 Cent gefallen, bei den
Betriebskrankenkassen auf 0,1729 Cent. AOK und IKK hatten ihn für das
dritte und vierte Quartal 2004 gestützt.
"Die Erhöhung des Mindestpunktwertes geht zu Lasten derer,
die nicht unter die 90-Prozent-Regelung fallen", kritisiert Dr. Gabriele
Friedrich-Meyer, Vorsitzende des NRW-Landesverbandes der Deutschen
Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und
Tiefenpsychologie. Für die Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin
steht fest: "Die KVNo verschaukelt uns." Die KV sei schließlich für die
Honorarverteilung zuständig, in den von den Kassen gezahlten
Kopfpauschalen sei auch die Psychotherapie enthalten. Es sei inakzeptabel,
gerade Leistungen wie die probatorische Sitzung kaum noch zu honorieren.
"Das ist eine Ohrfeige für jedes Qualitätssicherungskonzept", sagt
Friedrich-Meyer. ........
Der KVNo-Vorstand habe eine Sonderregelung beschlossen, um
extreme Härten bei den ärztlichen Psychotherapeuten zu vermeiden. Danach
bekommen alle Therapeuten, die 50 bis 90 Prozent antrags- und
genehmigungspflichtige Leistungen erbringen, einen Punktwert von 3,3 Cent.
"Damit wollen wir eine existenzvernichtende Situation bei ärztlichen
Psychotherapeuten vermeiden", sagt Hansen. Ärztin Friedrich-Meyer begrüßt
die Maßnahme. Sie ändere aber nichts daran, daß die KV bei der
Honorarverteilung versage. "Das Verhalten der KVNo könnte die
Psychotherapeuten dazu bringen, selbst mit den Kassen über das Honorar
verhandeln zu wollen. Diese KV vertritt uns nicht", sagt sie. Nach
Verhandlungen mit der KVNo haben sich die Betriebskassen inzwischen
bereiterklärt, den Restpunktwert für das 4. Quartal durch zusätzliche
Mittel auf 3,3321 Cent zu stützen.
Quelle Deutsches Ärzteblatt vom 09.05.2005
DÜSSELDORF. Die Betriebskrankenkassen in Nordrhein werden
den so genannten Restpunktwert für psychotherapeutische Leistungen auch
für das vierte Quartal 2004 unterstützen. Er beträgt daher auch für dieses
Quartal bei Behandlungen von Versicherten der nordrheinischen
Betriebskrankenkassen 3,3321 Cent. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein mit dem Landesverband der
Betriebskrankenkassen Nordrhein Westfalen. Mit dem Restpunktwert werden
die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen wie probatorische Sitzungen,
Diagnostik und Anamnese vergütet. Dieser Punktwert ist in den vergangenen
Jahren stark gesunken. Zum Beispiel betrugen die Restpunktwerte im dritten
Quartal 2004 bei der Innungskrankenkasse (IKK) Nordrhein nur noch 0,06
Cent und bei der AOK Rheinland 0,3236 Cent. Folge: Für eine vollständige
probatorische Sitzung erhielten Psychotherapeuten von der IKK 87 Cent
Honorar, die AOK zahlte 4,69 Euro für die 50-minütige Sitzung.