Klarstellung: auch ehrenamtliche
Pflegepersonen sind unfallversichert!
In einem Urteil vom 7.9.2004 hat das
Bundessozialgericht bestätigt: auch Pflegepersonen, die weniger als 14
Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen versorgen, der eine
Pflegestufe hat, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Der Versicherungsschutz gilt sowohl für die Zeit der eigentlichen Pflege
als auch für den An- und Abfahrtsweg.
Das Urteil zum Nachlesen finden Sie mit
dem Aktenzeichen „B
2 U 46/03 R“ unter
http://www.bundessozialgericht.de
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