Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Nützliches aus dem Pflegerecht
(Quelle: Newsletter www.deutsche-alzheimer.de -
mit freundlicher Genehmigung)


Klarstellung: auch ehrenamtliche Pflegepersonen sind unfallversichert!

In einem Urteil vom 7.9.2004 hat das Bundessozialgericht bestätigt: auch Pflegepersonen, die weniger als 14 Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen versorgen, der eine Pflegestufe hat, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für die Zeit der eigentlichen Pflege als auch für den An- und Abfahrtsweg.

Das Urteil zum Nachlesen finden Sie mit dem Aktenzeichen B 2 U 46/03 R“ unter http://www.bundessozialgericht.de -> Rubrik Entscheidungstexte.